Gestützt auf OR 256 Abs. 2 nimmt die herrschende Lehre an, dass dem Mieter, der bei Beendigung des Mietverhältnisses über ein nicht oder nur ungenügend amortisierte Endausbau-Investition verfüge, einen Entschädigungsanspruch (sog. Investitionsersatzanspruch (IEA)) besitze.
Literatur
- Allgemein zum Investitionsersatzanspruch
- VISCHER MORITZ, Die Rohbaumiete – Zulässigkeit und Grenzen, Diss. Zürich / Basel / Genf 2014, S. 146 ff., Rz 305 ff.
- Pro Entschädigungsanspruch
- TSCHUDI JEAN-PIERRE, Die Rohbaumiete Location de locaux „crus“, MRA 2008, S. 57
- ZANETTI GIANNI F., Ausgewählte Aspekte der Rohbaumiete, mp 2011, S. 99
- Pro Bezeichnung ebenfalls als „Mehrwertentschädigung“
- ZANETTI GIANNI F., Ausgewählte Aspekte der Rohbaumiete, mp 2011, S. 99
- Pro Bezeichnung als „Investitionsersatzanspruch“
- STEIN-WIGGER MATTHIAS, Die Beendigung des Franchisingvertrages, Eine rechtsvergleichende Studie unter besonderer Berücksichtigung des schweizerischen, deutschen und amerikanischen Rechts, Diss. Basel 1999, 310 f. + S. 313
- VISCHER MORITZ, Die Rohbaumiete – Zulässigkeit und Grenzen, Diss. Zürich / Basel / Genf 2014, S. 146 f., Rz 305
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