Davon zu unterscheiden und dies insbesondere bei der Rohbaumiete ist der Bezug des Mietobjektes, dauert es doch einige Zeit bis der Endausbau eingebracht bzw. der Individualausbau vorgenommen ist.
Grundsätzlich liegt die Endausbaudauer innerhalb der Mietdauer, mit den Folgen:
Nutzdauer
- Effektive Nutzdauer durch Endausbauarbeiten reduziert
- Bei der 5-jährigen Indexmiete kann sich durch den Endausbau die Nutzdauer durchaus auf 4 ½ Jahr verkürzen, was zu einer Verkürzung der Amortisation des mieterseitigen Einbauinvestments führt
- Verlängerungs-Optionen verlangen
- Der Mieter sollte die endausbau-bedingte Verkürzung der Nutzdauer bei der Vertragsdauerabrede berücksichtigen
- Optionsrechtseinräumung verlangen (Verlängerung um 5 und ev. weitere 5 Jahre, also total 10 Jahre)
- Der Mieter sollte die endausbau-bedingte Verkürzung der Nutzdauer bei der Vertragsdauerabrede berücksichtigen
Mietzins
- Grundsatz
- Mietzinszahlungspflicht
- Ausnahme
- Entgegenkommen des Vermieters
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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