Bei der Rohbaumiete stellt der Vermieter das Mietobjekt im Rohzustand zur Verfügung:
- Böden
- Decken
- Umfassungswände
- etc.
Sämtliche Installationen werden nur bis zum Mietobjekt erstellt bzw. geführt:
- Elektrische Installationen (Grundanschlüsse)
- Heizung
- Lüftung
- Sanitärinstallationen
- Klima
- etc.
Das Mietobjekt befindet sich bei seiner Übergabe in einem Zustand, der erst nach weiteren baulichen Massnahmen durch den Mieter einen Gebrauch ermöglicht.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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