Ist die Gesellschaft ohne das Sanierungsdarlehen nicht mehr überlebensfähig, so hat nach der geltenden Rechtsordnung das Aktionariat nur 4 Handlungsvarianten:
Werden trotz Ueberschuldung vom Aktionariat nicht eine der 4 obgenannten Handlungsvarianten veranlasst und das Problem einfach über die Liquiditätsspritze eines Sanierungsdarlehens gelöst, muss mit einer Beschränkung seines Rückzahlungsanspruches rechnen.
Das Thema auf einen Nenner gebracht, lautet: Darlehen oder Einlage?
Die Tests
2 Tests beantworten die Frage, ob Darlehen oder Einlage:
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