Gewähren Aktionäre oder nahestehende Personen einem Unternehmen in einer Krisensituation Darlehen oder lassen solche trotz Fälligkeit bewusst stehen, um den Konkurs der Darlehensschuldnerin zu vermeiden,
erhöht sich das Verlustrisiko für die Gesellschaftsgläubiger
gewährleisten sie die Zahlungsfähigkeit ohne das Unternehmen echt zu sanieren
schmälern sie im Konkursfall die Konkursdividende der übrigen Gesellschaftsgläubiger.
Risikohaftes Switchen:
Es gibt Darlehensgläubiger die spekulieren mit folgenden Handlungsoptionen:
Mit der Darlehensgewährung sichern sie sich die Rückzahlung.
Geht es dem Unternehmen schlecht oder tritt die Insolvenz ein, wollen sie mindestens die Konkurs- oder Nachlassdividende
Erholt sich dagegen die Gesellschaft, so wird in Eigenkapital umgewandelt.
Spekulatives Switchen kann je nach Timing, Gesellschaftsverfassung und Eigenkapitalersatz-Praxis nicht den gewünschten Erfolg zeitigen!
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