LAWINFO

Sanierungsdarlehen

QR Code

Absichtsanfechtung

Rechtsgebiet:
Sanierungsdarlehen
Stichworte:
Sanierungsdarlehen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Absichtsanfechtung kann Rechtshandlungen betreffen, die zugleich der Schenkungs- oder Überschuldungsanfechtung unterliegen.

Art. 288 SchKG

3. Absichtsanfechtung

Anfechtbar sind endlich alle Rechtshandlungen, welche der Schuldner innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Pfändung oder Konkurseröffnung in der dem andern Teile erkennbaren Absicht vorgenommen hat, seine Gläubiger zu benachteiligen oder einzelne Gläubiger zum Nachteil anderer zu begünstigen.

Absichtspauliana und Sanierungsdarlehen

BGE 134 III 452 (Urteil 5A_29/2007 vom 29.05.2008):
SAir Group in Nachlassliquidation vs. Zürcher Kantonalbank (ZKB) betreffend Anfechtung von Darlehensrückzahlungen

Das Schweizerische Bundesgericht bejahte die Anfechtbarkeit von Darlehensrückzahlungen an die Zürcher Kantonalbank in den letzten Monaten vor dem Grounding der SAir Group. Dabei präzisierte es die Rechtsprechung zu den Themen von Erkennbarkeit und Schädigungsabsicht.

Anfechtungs-kritisch dürften danach inskünftig sein:

  1. Klauseln betreffend vorzeitige Rückzahlung bei Zahlungsfähigkeit
  2. Rückzahlungspflichten aufgrund von AGB oder kreditspezifischer Vertragsbestimmungen (zB Zahlungsverzug)
  3. Sicherheiten für eine garantierte Rückzahlung
    • Globalzession
    • Einzelzessionen

Katalog der Alarmsignale:

  • Massive Verluste
  • Liquiditätsprobleme
  • Beanspruchung früher nicht genutzter Kreditlimiten
  • Verkauf von Unternehmensteilen oder Konzerngesellschaften
  • Medienberichte zu finanziellen Schwierigkeiten.

Katalog für Geldgeberverhalten (Investoren, Kreditgeber, private equity, venture capital):

  • Kritische Prüfung der Zahlungsfähigkeit des Schuldners vor Kreditgewährung
  • Besicherung des Kredites vor Kreditauszahlung
  • Regelmässiges Reporting und Kontrolle
    • Auftragsentwicklung
    • Liquidität
    • Erfolgsrechnung
  • Früherkennung einer finanziellen Krise
  • Kündigung zur Rückzahlung, solange der Schuldner noch zahlungsfähig ist.

Weiterführende Literatur

  • EMMENEGGER SUSANNE, Sanierungsdarlehen, in: Kreditrecht, 2010, S. 179
  • UMBACH-SPAHN BRIGITTE, Pauliana und Sanierung, in: Sanierung und Insolvenz von Unternehmen, 2011, S. 168 ff.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.