Kommen durch Sanierungsdarlehen und die damit einhergehende Konkursverschleppung und/oder Begünstigung des Darlehensgebers Drittgläubiger zu Schaden, bestehen verschiedene Korrekturmittel:
(Haftungs-)Durchgriff
Organhaftung, ev. Annahme einer faktischen Organschaft
Der Gesellschafter verfolgt unter Inkaufnahme einer Schädigung von Drittgläubigern und ohne deren Wissen eine riskante Unternehmensfortsetzungs-Strategie, weshalb je nach konkretem Fall die vorstehenden Korrekturmittel greifen sollten.
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