LAWINFO

Sanierungsdarlehen

QR Code

Konkludenter Rangrücktritt (Nachrangigkeit)

Rechtsgebiet:
Sanierungsdarlehen
Stichworte:
Sanierungsdarlehen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Konkludenter Rangrücktritt (Nachrangigkeit) als Alternative zum Eigenkapitalersatz.

Ausgangslage

Die unseres Erachtens herrschende Lehre und Rechtsprechung geht anstelle der Lehre über den Eigenkapitalersatz von einem sog. konkludenten Rangrücktritt des Darlehensgebers („Nachrangigwerden des Sanierungsdarlehens“) aus. Dabei stützen sich die Vertreter dieser Lehrmeinung OR 725 Abs.2; sie meinen, dass die Lehre über den Kapitalersatz keine gesetzliche Grundlage habe, sondern vielmehr durch Rechtsvergleichung (Übernahme aus dem deutschen Recht) rechtfertigbar sei.

OR 725 Abs. 2:

„Wenn begründete Besorgnis einer Ueberschuldung besteht, muss eine Zwischenbilanz erstellt und diese der Revisionsstelle zur Prüfung vorgelegt werden. Ergibt sich aus der Zwischenbilanz, dass die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten gedeckt sind, so hat der Verwaltungsrat den Richter zu benachrichtigen, sofern nicht Gesellschaftsgläubiger im Ausmass der Unterdeckung im Rang hinter alle anderen Gesellschaftsgläubiger zurücktreten.“

Vorteil der Befriedigung vor dem Aktionariat

Die Rückzahlung erfolgt in diesem Fall ggf. nach Befriedigung aller Drittgläubiger und vor ev. Tilgung der Liquidationsansprüche der Aktionäre.

Demgegenüber wird beim sog. „Kapitalersatz“

  • Rückleistung nur ggf. zusammen mit dem Liquidationserlös an die Aktionäre möglich;
  • eine Kollokation ausgeschlossen.

Vorteil der Befristung

Ein Sanierungsdarlehen ist nur solange den Regeln des angenommenen Nachranges unterworfen, als

  • die Umqualifikations-Voraussetzungen gegeben sind (Befristung)
  • der Drittmannstest negativ verläuft, also kein ausstehender Dritter zur Darlehensgewährung bereit ist (sachliche Beschränkung).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.