LAWINFO

Sanierungsdarlehen

QR Code

Rückgabepflicht und Klagefrist

Rechtsgebiet:
Sanierungsdarlehen
Stichworte:
Sanierungsdarlehen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rückgabepflicht

Die Gutheissung einer Anfechtungsklage führt zur Rückgabe des anfechtbar Erhaltenen.

Die Rückabwicklung

  • macht nur Sinn, wenn der anfechtbar erhaltene Gegenstand noch von Wert und/oder verwertbar ist;
  • bedingt auch die Rückgabe einer Gegenleistung, die der Gemeinschuldner vom Anfechtungsbeklagten erhalten hat (Wiederaufleben getilgter Ansprüche, SchKG 291 Abs. 2).

Klagefrist

Die Anfechtungsfrist ist eine (nicht erstreckungsfähige) Verwirkungsfrist. Sie dauert 2 Jahre ab Konkurseröffnung bzw. Bestätigung des Nachlassvertrages (SchKG 292 und 331).

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.