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Sanierungsdarlehen

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Rückgabepflicht und Klagefrist

Rechtsgebiet:
Sanierungsdarlehen
Stichworte:
Sanierungsdarlehen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Rückgabepflicht

Die Gutheissung einer Anfechtungsklage führt zur Rückgabe des anfechtbar Erhaltenen.

Die Rückabwicklung

  • macht nur Sinn, wenn der anfechtbar erhaltene Gegenstand noch von Wert und/oder verwertbar ist;
  • bedingt auch die Rückgabe einer Gegenleistung, die der Gemeinschuldner vom Anfechtungsbeklagten erhalten hat (Wiederaufleben getilgter Ansprüche, SchKG 291 Abs. 2).

Klagefrist

Die Anfechtungsfrist ist eine (nicht erstreckungsfähige) Verwirkungsfrist. Sie dauert 2 Jahre ab Konkurseröffnung bzw. Bestätigung des Nachlassvertrages (SchKG 292 und 331).

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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