Die Spendung (Spendenleistung) kann erfolgen als:
Handspendung
- Spender verfügt unmittelbar über sein Vermögen, und zwar unmittelbar nach der Spendenaufforderung durch die Organisation
- = Willensäusserung durch Spendenvornahme (analog der Handschenkung / Realschenkung)
- Anwendungsfälle
- Haussammlungen
- Strassensammlungen
- Geldeinwurf in Sammelbüchse
- Sammlung bei Veranstaltungen
- Spendung durch Postcheckeinzahlung
- Spenden im Internet
- Spenden mittels LSV
- Spenden per SMS
Beitragszeichnung
- Verpflichtung zur Spendung, durch Spender an Spendenorganisation
- = Spendenverpflichtung und Spendenleistung fallen auseinander (analog des Schenkungsvertrag / Schenkungsversprechen)
- Schriftformerfordernis wie bei Schenkungen (vgl. Schenkungsvertrag / Schenkungsversprechen)
- Vorteil: Ueberblick über die voraussichtliche Spendenbelastung (vgl. Muster: Spendenbudget / Spendenplan)
- Anwendungsfälle
- Spendenzeichnungen
- Spendenerklärungen
- etc.
Patenschaft
- Verpflichtung des Paten gegenüber dem Sammler, während einer im Voraus bestimmten Dauer periodisch Spendenleistungen in bestimmter Höhe an die begünstigte Person zu überweisen
- Rechtliche Einordnung: Leibrentenvertrag nach OR 516 ff.
- Anwendungsfälle
- Patenschaft für Waisenkinder
- Patenschaft für Ausbildungsbedürftige
Verfügung von Todes wegen
- Spender verfügt letztwillig über sein Vermögen, zugunsten einer Spendenorganisation
- Willensäusserung durch Verfügung von Todes wegen
- Testament
- Erbvertrag
- Spendenvollzug nach dem Tode
- Vermächtnis
- Erben sind zur Ausrichtung des Vermächtnisses bzw. Legats verpflichtet,
- Vollzug ev. durch den Willensvollstrecker bzw. Testamentsvollstrecker
- Erbeinsetzung
- Vollzug im Rahmen der Erbteilung
- Vollzug ev. durch den Willensvollstrecker bzw. Testamentsvollstrecker
- Vermächtnis
Weiterführende Informationen
- Vermächtnis
- Erbeinsetzung
- Erbrecht | erb-recht.ch
- Testamentsvollstreckung
- Erbteilung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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