Erbteilung = Überführung des erblasserischen Vermögens ins Alleineigentum mehrerer Erben.
Ein kompliziertes Geflecht von Grundsätzen und Regeln bestimmt die Rechte und Pflichten der Erben im Übergangsprozess Erblasser – Erbengemeinschaft – Erben:
Die wichtigsten Aspekte der Erbteilung
TEILUNGSVORAUSSETZUNGEN
Die Erbteilung setzt voraus:
- mehrere Erben
[für Alleinerben ist keine Erbteilung notwendig]
- Keine Befristung
- ungeteilter Nachlass
» Erfüllung Hausgenossen-Unterhalt
TEILUNGSGRUNDLAGEN
Die Kriterien sind:
- Informationsanspruch
- Teilungsfreiheit
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Zuteilung in natura
- Auskunftspflicht Miterben
- Auskunftspflicht Dritter
- Anordnung des Erblassers
- Mitwirkung der Behörde
- Zuweisung von Wohnung und Hausrat
- Gleichberechtigung der Erben
- Bildung von Losen
- Unteilbare Sachen
- Zusammengehörende Sachen und Familienschriften
- Landwirtschaftliches Inventar
- Forderungen des Erblassers an Erben
- Verpfändete Erbschaftssachen
- Grundstücke
- Immobilienzuweisung
- Schätzungsverfahren
- Latente Steuern
- Landwirtschaftliche Gewerbe und Grundstücke
- Hofübernahme
- Wertbestimmung
TEILUNGSVERTRAG
Für die Eingehung eines Teilungsvertrages sind zu beachten:
- Arten von Teilungsverträgen
- Schriftlicher Teilungsvertrag
- Realteilung
- Umwandlung in einfache Gesellschaft
- Inhalt des Teilungsvertrages
- Gewährleistung
- Vertrag über angefallenen Erbteil
- Vertrag über noch nicht angefallenen Erbteil
- Anfechtung der Teilung
TEILUNGSKLAGE
für den Fall, dass eine einvernehmliche Erbteilung nicht möglich ist
Auszugsweise die wesentlichsten Punkte:
- Inhalte der Erbteilungsklage
- Wirkungen der Erbteilungsklage
- Erbteilungsklage und ihre Verbindung mit anderen Klagen
- Aktivlegitimation und Passivlegitimation
- Gerichtsstand
- Streitwert
- Sicherungsmassnahmen
- Begründung und Beweislast
Faustregel:
„Wer zuerst klagt, gewinnt“
Grund:
Bei vorhandenen „Teilungsvoraussetzungen“ besteht ein durchsetzbarer Teilungsanspruch, dem sich kein Erbe entziehen kann.
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