Erbteilung = Überführung des erblasserischen Vermögens ins Alleineigentum mehrerer Erben.
Ein kompliziertes Geflecht von Grundsätzen und Regeln bestimmt die Rechte und Pflichten der Erben im Übergangsprozess Erblasser – Erbengemeinschaft – Erben:
Die wichtigsten Aspekte der Erbteilung
TEILUNGSVORAUSSETZUNGEN | TEILUNGSVERTRAG |
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Die Erbteilung setzt voraus:
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Für die Eingehung eines Teilungsvertrages sind zu beachten:
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TEILUNGSGRUNDLAGEN | TEILUNGSKLAGE |
Die Kriterien sind:
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für den Fall, dass eine einvernehmliche Erbteilung nicht möglich ist Auszugsweise die wesentlichsten Punkte:
Faustregel: „Wer zuerst klagt, gewinnt“ Grund: Bei vorhandenen „Teilungsvoraussetzungen“ besteht ein durchsetzbarer Teilungsanspruch, dem sich kein Erbe entziehen kann. Weiterführende Informationen: |