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Erbteilung / Erbteilungsvertrag

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Einleitung zur Erbteilung in der Schweiz

Rechtsgebiet:
Erbteilung / Erbteilungsvertrag
Stichworte:
Erbteilung, Erbteilungsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Erbteilung = Überführung des erblasserischen Vermögens ins Alleineigentum mehrerer Erben.

Ein kompliziertes Geflecht von Grundsätzen und Regeln bestimmt die Rechte und Pflichten der Erben im Übergangsprozess Erblasser – Erbengemeinschaft – Erben:

Die wichtigsten Aspekte der Erbteilung

TEILUNGSVORAUSSETZUNGEN TEILUNGSVERTRAG

Die Erbteilung setzt voraus:

» Erbengemeinschaft

  • mehrere Erben
    [für Alleinerben ist keine Erbteilung notwendig]

» Teilungsanspruch

  • Keine Befristung
  • ungeteilter Nachlass

» Kein Teilungsaufschub

» Erfüllung Hausgenossen-Unterhalt

Für die Eingehung eines Teilungsvertrages sind zu beachten:

TEILUNGSGRUNDLAGEN TEILUNGSKLAGE

Die Kriterien sind:

» Teilungsgrundsätze

  • Informationsanspruch
  • Teilungsfreiheit
  • Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Zuteilung in natura

» Informationsanspruch

  • Auskunftspflicht Miterben
  • Auskunftspflicht Dritter

» Teilungsordnung

  • Anordnung des Erblassers
  • Mitwirkung der Behörde

» Teilungsverfahren

für den Fall, dass eine einvernehmliche Erbteilung nicht möglich ist

Auszugsweise die wesentlichsten Punkte:

  • Inhalte der Erbteilungsklage
  • Wirkungen der Erbteilungsklage
  • Erbteilungsklage und ihre Verbindung mit anderen Klagen
  • Aktivlegitimation und Passivlegitimation
  • Gerichtsstand
  • Streitwert
  • Sicherungsmassnahmen
  • Begründung und Beweislast

Faustregel:

„Wer zuerst klagt, gewinnt“

Grund:

Bei vorhandenen „Teilungsvoraussetzungen“ besteht ein durchsetzbarer Teilungsanspruch, dem sich kein Erbe entziehen kann.

Weiterführende Informationen:

» www.erbteilungsklage.ch

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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