Einleitung
Die schweizerischen Steuergesetze bestimmen, dass der Steuerpflichtige «alles tun muss», um eine vollständige und richtige Veranlagung zu ermöglichen (DBG 126 Abs. 1 und StHG 42 Abs. 1)
Er hat somit – im Rahmen der Verhältnismässigkeit – umfassend an der Ermittlung des Sachverhalts mitzuwirken.
Der Ablauf der Ermittlung der (effektiven) Steuerdeklarationsdaten, des rechtlichen Gehörs des Steuerpflichtigen, des Beweises und der Informationen Dritten richtet sich nach Gesetz und wie er im konkreten Fall (legal) umgesetzt wird:
Literatur
- MÄUSLI-ALLENSPACH PETER / OERTLI MATHIAS, Das Schweizerische Steuerrecht – Ein Grundriss mit Beispielen, 8. aktualisierte und überarbeitete Auflage, Muri b. Bern 2015, S. 289 f.
- MEIER SIRGIT, Fallstricke im Steuerverfahren, in: ZBJV 158 (2022), S. 543 ff.
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Steuerabkommen Schweiz - Deutsch...Einleitung zum Steuerabkommen Schweiz R...Autoren:Steuern / TaxEinleitung zu Steuern in der SchweizAutoren:Indirekte TeilliquidationEinleitung zur indirekten TeilliquidationAutoren:IndustriebracheEinleitung zur IndustriebracheAutoren:Besteuerung PrivatpersonenEinleitung zu Besteuerung von PrivatpersonenAutoren:Betriebsstätte / BetriebstätteEinleitung zur Betriebsstätte / Betriebstätte
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht