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Stillhalteabkommen

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Kreditnehmer in der Krise

Rechtsgebiet:
Stillhalteabkommen
Stichworte:
Stillhalteabkommen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Thema Kreditnehmer in der Krise wird entlang der folgenden Unterunkte abgehandelt:

Ausgangslage

In der Regel gelangt der Kreditnehmer nicht von einem auf den anderen Tag in eine finanzielle Krisensituation. Meistens zeichnet sich dies für die Bank, die Revisionsstelle, die Berater und auch für „Aussenstehende“ zunehmend ab.

Manchmal nimmt der Kreditnehmer die Bedenken der Banken zu wenig wahr. Die Geschäftsleitung ist oft zu fest dem Tagesgeschäft verhaftet, um sich auf strategischer Ebene mit den veränderten Verhältnissen zu befassen.

Nicht selten machen Bankenvertreter aufmerksam auf:

Interne Krisenursachen

  • Denkbare Ursachen
    • Managementfehler
      • Strategische Fehlentscheide
      • Führungsschwäche
      • uam
    • Keine Spartenrechnung und Quersubventionierungen
      • Ungenügende Beurteilungsmöglichkeit der Verlust- oder Ertragsschwächen-Ursache
    • Geringe Marktdurchdringung
    • Ungenügendes Risikomanagement
    • Ressourcen-Armut
    • etc.
  • Endogene oder interne Krisenursachen

Externe Krisenursachen

  • Mögliche Ursachen
    • Verdrängungsmarktbedingte Umsatzrückgänge
    • Technologische Veränderungen
    • Konjunkturflaute
    • Veränderung der Branchenstrukturen
    • Höhere Gewalt
    • etc.
  • Exogene oder externe Krisenursachen

Ein externer Berater des Kreditnehmers kann bereits in einem Frühstadium die Funktion eines „Brückenbauers“ zur Bank wahrnehmen und nicht nur die externe Kommunikation wahrnehmen, sondern auch die interne Veränderung (Change-Management, Restrukturierung, Turnaround usw.) auslösen.

Krisenursachen

Als Krisensymptome gelten der Auftragsrückgang, der Umsatzrückgang, die Ertragskrise, Liquiditätskrise und die Überschuldungskrise. Statt einer wiederholenden Darlegung an dieser Stelle wird auf die entsprechenden Erläuterungen unter www.unternehmenskrise.ch/ verweisen. Zu bemerken ist hingegen, dass die Krisensymptome meistens in der nachfolgend aufgelisteten Reihenfolge auftreten:

Auftragsrückgang

Umsatzrückgang (im Verhältnis zur Umsatzentwicklung überproportionale Produktionskosten)

Ertragskrise

Liquiditätskrise

Überschuldungskrise

Werden die ersten Krisensymptome zu spät erkannt, kann die Kreditnehmerin in eine existenzbedrohende Situation gelangen.

Je früher die Bedrohungslage erkannt wird, desto eher lässt sich Existenzbedrohung, sogar mit verhältnismässig geringen Eingriffen, abwenden.

Krise aus Bankensicht

Die KMU-Kreditnehmer werden von den Schweizer Banken über regionale Credit Offices betreut. Diese Credit Offices sind personell und infrastrukturell so aufgestellt, dass sie „nur“ ordnungsgemäss laufende Kundenbeziehungen betreuen und Neugeschäfte akquirieren können.

Stellt die Bank anhand der Kreditnehmerinformationen und der Beobachtung der Kontodaten finanzielle Schwierigkeiten fest,

Watchlist

  • Setzung der Kundenbeziehung auf die Watchlist
    • Besondere Überwachung
  • Erhärtung der Unternehmenskrise
    • Übertragung der Kundenbeziehung in die Recovery-Abteilung

Recovery-Abteilung

  • Abteilung mit Überwachungs- und Steuerungs-Ressourcen
    • speziellen Personalressourcen
      • Betriebswirtschafter
      • Wirtschaftsprüfer
      • Juristen / Rechtsanwälte
    • besonderer Infrastruktur
      • Überwachungstools
      • etc.
  • Recovery-Manager
    • Vertiefte Kredit-Analyse
      • Ev. Wertberichtigung bei Bank?
      • Ev. Rückstellungsbedarf bei Bank?
    • Erweiterter Informationskatalog an Organe des Kreditnehmers
    • laufende Beurteilung Kooperationsbereitschaft der Kreditnehmer-Organe
    • Überwachung Geschäftsverkehrspflicht

Recovery-Strategie

  • Vertiefte Kreditnehmer-Analyse
    • IST-Zustand
      • Beurteilung Überlebenschance der Kreditnehmerin
      • Ortung aller Aspekte des Handlungsbedarfs
    • SOLL-Zustand
      • Kreditnehmer-Zusicherungen
      • Kreditnehmer-Verpflichtungen
        • zB Kreditreduktion
        • zB Zusätzliche Besicherungen
        • zB Restrukturierung
        • zB Sanierung
        • zB Geordnete (Teil-)Liquidation?
  • Koordination mit anderen Banken
    • Entbindung der Bank vom Bankgeheimnis
      • Banksitzung mit Kreditnehmer
  • Vorschlag eines Sanierungsberaters
    • Sanierungsberater-Beizug
  • Veranlassung Stillhalteabkommen
    • Vorläufiges Stillhalteabkommen
    • Informelles Stillhalteabkommen
    • Formelles Stillhalteabkommen
  • Restrukturierungsentscheid
    • Datenanalyse
      • Untersuchungen, auch spezielle
      • Expertenberichte
        • Revisionsstelle
        • Marktforscher
        • Produkt- / Produktionsexperten
      • Ermittlung der Krisenursachen
      • Szenarien einer künftigen Kreditnehmer-Entwicklung mit den jeweiligen Konsequenzen
    • Grundsatzentscheid zur Überlebensfähigkeit der Kreditnehmerin
    • Restrukturierung und anschliessend Sanierung
      • Restrukturierung
        • Umsetzung der Restrukturierungsmassnahmen
        • Enge Begleitung durch Banken
          • ev. Restrukturierungsausschuss
      • Sanierung
        • Beteiligung der Aktionäre / Eigenkapitalgeber
          • Verzicht auf Aktionärsdarlehen
          • Einschuss von Neumitteln
        • Forderungsverzichte von Fremdkapitalgeber
    • Banken-Sanierungsbeiträge
      • Voraussetzungen
        • Überlebensfähigkeit der Kreditnehmerin
        • Rettung einer grossen Zahl von Arbeitsplätzen
        • Forderungsverzicht der Banken kleiner als der ihr Schaden im worst case-Falle

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