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Subventionsrecht

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Elemente

Rechtsgebiet:
Subventionsrecht
Stichworte:
Elemente, Subventionen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Staatliche Vergünstigung + Verhaltensbindung

Die Subventionselemente im Allgemeinen sind:

  • Die staatliche Vergünstigung und
  • die dadurch bewirkte Verhaltensbindung des Subventionsempfängers

Die Begriffselemente sind laut DUMENG N. BEZZOLA-BÜCHLER, a.a.O., S. 193:

  • «Staatliche(s) Handeln / Massnahme;
  • finanzieller Vorteil resp. Vergünstigung; und
  • Verhaltensbindung des Begünstigten».

Literatur

  • SEITZ CLAUDIA / BREITENMOSER STEPHAN, Das Subventionsrecht der Schweiz im Lichte des Europäischen Beihilferechts und des Subventionsrechts der WTO, in: Epiney Astrid/Gammenthaler Nina (Hrsg.), Schweizerisches Jahrbuch für Europarecht (SJER) 2009/2010, Bern/Zürich 2010, S. 147
  • BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., Staatliche Drittsicherheiten für Private – Öffentlich-rechtliche Garantien, Bürgschaften und Versicherungen als wirtschaftspolitische Regulierungsinstrumente und Subventionen, Zürich 2023. S. 193

Kein Leistungsaustausch

Der Vergünstigung sollte kein eigentlicher Leistungsaustausch zu Grunde liegen. Gleichwohl kann zwischen staatlicher Subventionsleistung und Empfängeraufgabe eine innere wirtschaftliche Verknüpfung vorliegen. – Der Subventionsempfänger erhält also eine Finanzleistung, ohne direkt dem Subventionsgeber eine marktübliche Gegenleistung zu erbringen.

Bei diesem Ergebnis können auch sog. «Einnahmeverzichte» Subventionen darstellen (vgl. HÄNER ISABELLE / LIENHARD ANDREAS / UHLMANN FELIX / VOGEL STEFAN / KERN MARKUS / ACHERMANN ALBERTO, a.a.O, S. 104).

Literatur

  • HÄNER ISABELLE / LIENHARD ANDREAS / UHLMANN FELIX / VOGEL STEFAN / KERN MARKUS / ACHERMANN ALBERTO, Besonderes Bundesverwaltungsrecht, Übersicht für Studierende und für die Praxis, 9. Auflage, Basel 2021, 104
  • SEITZ CLAUDIA / BREITENMOSER STEPHAN, Das Subventionsrecht der Schweiz im Lichte des Europäischen Beihilferechts und des Subventionsrechts der WTO, in: Epiney Astrid/Gammenthaler Nina (Hrsg.), Schweizerisches Jahrbuch für Europarecht (SJER) 2009/2010, Bern/Zürich 2010, S. 147
  • BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., Staatliche Drittsicherheiten für Private – Öffentlich-rechtliche Garantien, Bürgschaften und Versicherungen als wirtschaftspolitische Regulierungsinstrumente und Subventionen, Zürich 2023. S. 194, N 421

Kausalität

Es kann die Kausalität zwischen Vergünstigung und Verhaltensbindung gefordert sein.

Gemäss BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., a.a.O., S. 194, N 422 / FN 922, kann im übertragenen Sinne eine natürliche Kausalität gegeben sein, «… wenn ein Umstand (hier die Subvention) unabdingbare Voraussetzung für ein Verhalten, d.h. conditio sine qua non diese ist».

Literatur

  • BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., Staatliche Drittsicherheiten für Private – Öffentlich-rechtliche Garantien, Bürgschaften und Versicherungen als wirtschaftspolitische Regulierungsinstrumente und Subventionen, Zürich 2023. S. 194, N 422

Literatur

  • LIENHARD ANDREAS / MÄCHLER AUGUST / ZIELNIEWICZ AGATA, Öffentliches Finanzrecht, Bern 2017, S. 246
  • WALDMANN BERNHARD / WIEDERKEHR RENÉ, Allgemeines Verwaltungsrecht, Bern 2019, S. 71
  • BEZZOLA-BÜCHLER DUMENG N., Staatliche Drittsicherheiten für Private – Öffentlich-rechtliche Garantien, Bürgschaften und Versicherungen als wirtschaftspolitische Regulierungsinstrumente und Subventionen, Zürich 2023. S. 191 f.

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