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Subventionsrecht

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Erschleichung einer Subvention / Rückerstattung

Rechtsgebiet:
Subventionsrecht
Stichworte:
Erschleichung, Nichterfüllung, Rückerstattung, Subventionen, Vertragserfüllung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Erschleichung einer unrechtmässig in Anspruch genommenen Subvention liegt eine Widerhandlung gegen die Verwaltungsgesetzgebung des Bundes vor(vgl. VStrR 12 Abs. 1 lit. b).

Unter den Tatbestand der Erschleichung einer Subvention sind zu subsumieren:

  • die zu Unrecht gewährte Subvention;
  • die zu Unrecht wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben erhaltene Finanzhilfe- oder Abgeltung
    • Art. 38 SuG;
  • die zu Unrecht entrichteten Beiträge nach einem Spezialgesetz;
  • die zu Unrecht erhaltenen Ausfuhrbeiträge nach dem Bundesgesetz über die Einfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten.

Für die Anspruchsbegründung nach Art. 12 Abs. 1 lit. b VStrR wird kein Vorsatz vorausgesetzt.

Literatur

  • OESTERHELT STEFAN / FRACHEBOUD LAETITIA, BSK VStrR, 2020, Art. 12 VStrR | D. Hinterziehung; Erschleichen eines Beitrages u. dgl. I. Leistungs- und Rückleistungspflicht
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