In der Regel als einleitende Bestimmungen zum Testament werden Feststellungen verschiedener Art gemacht. Es kommen insbesondere in Frage, Feststellungen über:
- Person, Wohnort, Zivilstand des Erblassers
- Hinweis, dass Verfügung erfolgt im Besitze der geistigen Kräfte und gemäss freiem Willen
- Qualifikation der Urkunde als letztwillige Verfügung
- Feststellungen zum Dispositionsgegenstand
- Güterstand
- Güterrecht
- Bestätigung der gesetzlichen Erbfolge
- Widerruf / Ergänzung / Änderung früherer Testamente (vgl. Mustersammlung)
Beispiele für Qualifikation der Urkunde als letztwillige Verfügung:
- „Ich verfüge folgendes auf mein Ableben hin: “
- „Auf mein Ableben hin verfüge ich als meinen letzten Willen, was folgt:“
Beispiele für Feststellungen betreffend Zivilstand, Güterstand, Güterrecht:
- „Mein Ehemann und ich leben unter der vertraglichen Gütertrennung (Vertrag vom …, beurkundet beim Notariat …)“
- „Mein Ehemann und ich leben unter der vertraglichen Gütertrennung (Vertrag vom …, beurkundet beim Notariat …)“
- „Meine Ehefrau und ich leben unter dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Meiner überlebenden Ehefrau stehen nach Gesetz vorweg ihre Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht zu“
Beispiele für Bestätigung der gesetzlichen Erbfolge:
- „Für meinen Nachlass gilt die gesetzliche Erbfolge“
- „Mein Nachlass ist nach Gesetz zu teilen“
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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