Vermächtnis-Arten
Mittels eines Testamentes kann der Erblasser Vermächtnisse entrichten. Es wird zwischen folgenden Vermächtnis-Arten unterschieden:
- Barvermächtnis (Zuwendung eines Barbetrages als Vermächtnis)
- Sachvermächtnis (Zuwendung einer beweglichen oder unbeweglichen Sache als Vermächtnis)
- Quotenvermächtnis (Zuwendung einer bestimmten Nachlass-Quote als Vermächtnis)
- Liberationsvermächtnis (Schuldenerlass auf den Todeszeitpunkt des Erblassers hin)
- Versicherungsvermächtnis (Zuwendung eines Versicherungsanspruches als Vermächtnis)
- Untervermächtnis (der Hauptvermächtnisnehmer wird verpflichtet, einen Teil des Erhaltenen dem Untervermächtnisnehmer weiterzugeben)
- Verschaffungsvermächtnis (Verpflichtung einer Person, einen Gegenstand im Vermögen eines Dritten zu beschaffen und dem Vermächtnisnehmer zu übergeben)
- Vorausvermächtnis (Zuwendung eines Vermächtnisses an einen gesetzlichen Erben, ohne Anrechnung auf dessen Erbteil)
- Ersatzvermächtnis (Zuwendung eines Nachlassgegenstandes als Vermächtnis an zwei Personen alternativ, wobei der Zweitberufene das Vermächtnis für den Fall erwirbt, dass der Erstberufene als Vermächtnisnehmer ausfällt)
- Vor- und Nachvermächtnis (Zuwendung eines Nachlassgegenstandes als Vermächtnis an einen Vorvermächtnisnehmer, mit der Verpflichtung, diesen in einem bestimmten Zeitpunkt an einen Nachvermächtnisnehmer weiterzugeben)
- Wahlvermächtnis (Zuwendung von alternativen Nachlassgegenständen als Vermächtnis mit Wahlrecht)
Vermächtnis-Inhalt
Als Vermächtnis-Inhalt kommen sämtliche geldwerten Nachlassgegenstände in Betracht, insbesondere:
- Grundstücke (unbewegliche Sachen)
- Bewegliche Sachen (insb. Geld)
- Forderungen
- Immaterialgüterrechte
- Nutzniessung/Wohnrecht
- Dienstbarkeiten
- Pfandrechte
- Versicherungsansprüche
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