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Testament / Letztwillige Verfügung

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Testaments-Check

Rechtsgebiet:
Testament / Letztwillige Verfügung
Stichworte:
Letztwillige Verfügung, Testament
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Tipp:

Lassen Sie Ihr Testament nach der Errichtung auf seine Korrektheit prüfen.

Ferner empfiehlt sich eine periodische Überprüfung des Testaments auf seine Aktualität (siehe nachfolgende Tabelle).

Check-Gegenstand Denkbare Veränderung
Testator Heirat
Scheidung
Ableben Ehepartner
Wohnsitzwechsel
Eingesetzter Erbe Wohnsitzwechsel
Austausch durch anderen einzusetzenden Erben
Änderung der Erbquote (mehr oder weniger?)
Teilungsvorrecht (neu oder weglassen?)
Neue Wünsche, Auflagen oder Bedingungen
Ersatzerbe Festlegung eines Ersatzerben, für den Fall, dass der eingesetzte Erbe ausfällt
Vermächtnisnehmer Wohnsitzwechsel
Austausch durch einen andern Vermächtnisnehmer
Änderung der Vermächtnisgegenstände und oder ihrer Anzahl
Neue Wünsche, Auflagen ode Bedingungen
Vermächtnisgegenstand / Vermächtnisgegenstände Vermächtnisgegenstand ist nicht mehr im Eigentum des Testators
Ersatzvermächtnisnehmer Festlegung eines Ersatzvermächtnisnehmers, für den Fall, dass der Vermächtnisnehmer ausfällt
Teilungsbestimmung Einführung oder Aufhebung einer Teilungsregel
Änderung des Gegenstandes, auf den der Erbe ein Teilungsvorrecht haben soll
Änderung des Anrechnungswertes
Willensvollstrecker Willensvollstrecker-Anschrift
Austausch des Willensvollstreckers
Ersatzwillensvollstrecker Festlegung eines Ersatzwillensvollstreckers, für den Fall, dass der Willensvollstrecker ausfällt
Weitere Testamentspunkte Aktualitäts- oder Änderungskontrolle

bzw. Ergänzungsprüfung

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

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