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Unternehmensliquidation

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Unternehmensliquidation
Stichworte:
Unternehmensliquidation
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Formelle Liquidation

=   Liquidation nach den gesetzlichen Vorgaben

Faktische Liquidation

=   Desinvestition des Geschäftsbetriebes ohne Reinvestitionsabsicht, ausserhalb der gesetzlichen Vorgaben (keine Generalversammlung, keine Schuldenrufe, keine Beachtung des Sperrjahres, keine Löschung der Gesellschaft im HR).

» Faktische Liquidation

Stille Liquidation

=   Desinvestition des Geschäftsbetriebes ohne Reinvestitionsabsicht, ausserhalb der gesetzlichen Vorgaben (keine Generalversammlung, kein Schuldenruf, keine Beachtung des Sperrjahres, aber Löschung der Gesellschaft im HR [bis 1984] bzw. Fortbestand als Mantelgesellschaft.

» Stille Liquidation

AG-Mantel

=   Mantelgesellschaft vollständig liquidierte und als Unternehmen von den Beteiligten aufgegebene, juristisch aber noch nicht aufgelöste und gelöschte Gesellschaft.

» Informationen zum AG-Mantel

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