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Urheberrecht / Copyright

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Abgrenzung

Rechtsgebiet:
Urheberrecht / Copyright
Stichworte:
Copyright, geistiges Eigentum, Urheberrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Lizenzverhältnis ist abzugrenzen gegenüber:

Urheberrechtsübertragung

Urheberrechtsübertragung

  • Kriterien pro Urheberrechtsübertragung
    • Wechsel in der Rechtsinhaberschaft
    • Verpflichtung des Rechtsinhabers, das Recht auf den Erwerber zu übertragen, was keine Dauerschuld beinhaltet
    • Gestaltungsspielraum / Festlegung
      • Auflagenhöhe
      • Druck + Ausstattung
      • Verkaufspreis
      • Auswahl der Werbemassnahmen
      • etc.

Urheberrechtslizenz

  • Kriterien pro Lizenzvertrag
    • Vertrag ohne Rechtsübertragung
    • Dauerschuldverhältnis (vgl. STAUB ROGER, a.a.O., S. 57)
    • Berechtigung, Rechte nur im Rahmen der vertraglich eingeräumten Befugnisse zu nutzen
    • Durch Vorgaben der anderen Partei eingeschränkter Gestaltungsspielraum
      • Einhaltung von Vorgaben (des Lizenzgebers)
        • Quantität
        • Qualität
        • Ort
        • Zeit
      • Kontroll- und Einsichtsrechte (des Lizenzgebers)
        • Vertrieb / Umsatz
        • Preis
        • Kosten
        • usw.

Vertrag mit gesellschaftsrechtlichen Elementen

    • Enthält der Vertrag gesellschaftsrechtliche Elemente (Zusammenarbeitspflicht, Informatiosaustausch, Unterstützungspflichten auf Gegenseitigkeit etc.) liegt tendenziell eher eine Lizenzerteilung vor

Dauer (schwieriges Abgrenzungskriterium)

  • Lizenzverträge dauern nicht selten viele Jahre (vgl. TROLLER ALOIS, a.a.O., S. 821)

Selbständiges Klagerecht

  • Als Abgrenzungskriterium untauglich, da sowohl der Urheber als auch der Lizenznehmer über ein selbständiges Klagerecht verfügen kann

Zweckübertragungstheorie

  • Herauslesbarkeit nur die qualitative Teilbarkeit des Urheberrechts und Überdehnungsrisiko bei unklarer Vereinbarung zugunsten Urheberrechtsübertragung
  • hiezu ferner HILTY RETO M., a.a.O. (Urhebervertragsrecht: Schweiz im Zugzwang?), S. 96

Zweifelsfall

  • Im Zweifelsfall ist ein Lizenzvertrag anzunehmen (vgl. TROLLER ALOIS, a.a.O., S. 823; VON BÜREN ROLAND, a.a.O., S. 306
  • Urheberrechtsübertragung

Franchising

  • Franchising beinhaltet ein partnerschafts-basiertes und verkaufsförderungs-orientiertes Absatzsystem, bei welchem der Franchisegeber den Part der Planung, Durchführung und Kontrolle des unternehmensfähigen Geschäftsmodells übernimmt und der Franchisenehmer es mit den vorgesehenen Produkten in seinem Vertragsgebiet bzw. an seinem Standort umsetzt
  • Franchising Law

Joint Venture

  • Zwei oder mehrere Unternehmen verbinden sich zur gemeinsamen Interessenverfolgung durch Zusammenarbeit oder Aufbau eines neuen F&E-, Produktions- oder Vertriebs-Unternehmens
  • Joint-Ventures

Literatur

  • Abgrenzung urheberrechtlicher Lizenzvertrag ./. Urheberrechtsübertragung
    • STAUB ROGER, Leistungsstörungen bei Urheberrechtsverträgen, Schriften zum Medien- und Immaterialgüterrecht (SMI), Band 55, Bern 2000, S. 37 und S. 81 ff. sowie S. 38
    • VON BÜREN ROLAND, Der Lizenzvertrag, SIWR I/1, S. 305
    • TROLLER ALOIS, Immaterialgüterrecht, Band II, 3. Auflage, Basel / Frankfurt a.M. 1983, S. 821 + 823
  • Zweckübertragungstheorie
    • HILTY RETO M., Urhebervertragsrecht : Schweiz im Zugzwang ?, in : Reto M. Hilty / Mathis Berger (Hrsg.), Urheberrecht am Scheideweg ? Bern 2002, S. 87 ff.

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