LAWINFO

Vergütungssysteme

QR Code

Vergütungsvereinbarungen

Rechtsgebiet:
Vergütungssysteme
Stichworte:
Vergütung, Vergütungssysteme
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Parteien

  • Arbeitgeber
  • Arbeitnehmer
    • Verwaltungsmitglieder
      • mit Arbeitsvertrag
      • im Mandatsverhältnis
    • Management / CEO
    • Kader
    • alle anderen Mitarbeiter, die das Vergütungssystem erfasst

Form

  • Grundsatz
    • Formfreier Abschluss von Arbeitsverträgen und deren Klauseln
    • auch für Leistungsvereinbarungen besteht keine Formpflicht
  • Ausnahme
    • Formzwang (Schriftform) aus Arbeitnehmerschutz- oder Rechtssicherheitsgründen
      • Handelsreisendenvertrag (Schriftform aber nicht Gültigkeitserfordernis)
      • Lehrvertrag (Schriftform Gültigkeitserfordernis)
    • Schriftformvorbehalt im Arbeitsvertrag
      • Gültigkeitsvorbehalt
      • Beweiszweck

Inhalt

  • Siehe Vergütungsarten

Standardbestimmungen

  • Schriftformvorbehalt
  • Anwendbares Recht
  • Gerichtsstand
  • Salvatorische Klausel

Bestand

  • Grundsatz
    • Verträge sind einzuhalten (pacta sunt servanda), auch Vergütungsvereinbarungen
  • Ausnahme
    • Unerwartete Ereignisse
    • Änderungen der Rahmenbedingungen
    • Einvernehmliche Änderung

Änderungen

  • Unerwartete Ereignisse
    • Höhere Gewalt (Force Majeure)
    • Erhebliche Äquivalenzbeeinträchtigung
      • zu Gunsten des Arbeitnehmers
      • zu Lasten des Arbeitnehmers
  • Änderungen der Rahmenbedingungen
    • Voraussetzung: Wesentliche Änderungen
    • Marktentwicklung
    • Branchenentwicklung
    • Falsch eingeschätzte Zukunftsperspektiven
    • Unerwartete Performance-Schwäche
      • Unternehmen
      • Unternehmensabteilung
      • Profit Center
    • Kapitalveränderungen
      • Kapitalerhöhung
      • Kapitalherabsetzung
  • Änderung gegen den Willen des Arbeitnehmers
    • Änderungskompetenz
      • Zuständiges Führungsorgan, gemäss bestehender Kompetenzordnung
    • Änderungskündigung
  • Einvernehmliche Änderung
    • Zulässigkeit voraussetzungslos und jederzeit (im Gegensatz zur Vertragsanpassung wider Willen)
    • Individuelle Anpassung einer oder einzelner Bestimmungen des Bonus- oder Mitarbeiterbeteiligungsplans
    • Risiko
      • Motivationsverlust
      • Stellenwechsel des betroffenen Kadermitarbeiters
  • Änderungsmassnahmen / -gegenstand
    • Mittel
      • Mitarbeiterbeteiligungsplan
      • Beteiligungsreglement
      • Entschädigungsvereinbarung
    • Inhalt
      • Änderung Performance-Ziel
      • Änderung Faktoren
      • Änderung Berechnungsmodell
      • Verfügungssperre
        • zB Verkürzung
        • zB Verlängerung
      • Vestingklausel
      • Pro Rata-Anspruch
        • zB Streichung
        • zB Einführung
      • Repricing (nachträgliche Änderung des Ausübungspreises)
      • Rückgabepflicht / Rückgaberecht

Weiterführende Informationen

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.