- Siehe Schema Übersicht über die Vertriebsverträge (PDF, 44 KB)
- Zum Vorvertrag
- Der Alleinvertriebsvertrag ist ein Rahmenvertrag und damit nicht wie der Vorvertrag ein Dauerschuldverhältnis.
- Zum Kaufvertrag
- Die einzelnen Bezüge beruhen an aller Regel auf einen Kaufvertrag. Der Alleinvertriebsvertrag erledigt sich jedoch nicht mit einen einzelnen Geschäft, sondern ist auf Dauer abgeschlossen. Damit ähnelt er dem Sukzessivlieferungsvertrag.
- Zum Arbeitsvertrag
- Entscheidend ist bei dieser Abgrenzung die Unterordnung. Entgegen dem Arbeitnehmer ist der Händler selbständiger Unternehmer.
- vgl. www.arbeits-vertrag.ch
- Zum Auftrag und Agenturvertrag
- Der Händler handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, also weder in direkter oder indirekter Stellvertretung.
- Zum Franchisingvertrag
- Stärkere Einbindung des Abnehmers ins Absatzförderungssystem und höhere Kooperationsintensität
- Beim vertraglichen Absatz von Dienstleistungen gelangt meistens eher der Vertragstyp des „Franchisingvertrages“ zur Anwendung.
- vgl. Franchising Law
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