- Siehe Schema Übersicht über die Vertriebsverträge (PDF, 44 KB)
- Zum Vorvertrag
- Der Alleinvertriebsvertrag ist ein Rahmenvertrag und damit nicht wie der Vorvertrag ein Dauerschuldverhältnis.
- Zum Kaufvertrag
- Die einzelnen Bezüge beruhen an aller Regel auf einen Kaufvertrag. Der Alleinvertriebsvertrag erledigt sich jedoch nicht mit einen einzelnen Geschäft, sondern ist auf Dauer abgeschlossen. Damit ähnelt er dem Sukzessivlieferungsvertrag.
- Zum Arbeitsvertrag
- Entscheidend ist bei dieser Abgrenzung die Unterordnung. Entgegen dem Arbeitnehmer ist der Händler selbständiger Unternehmer.
- vgl. www.arbeits-vertrag.ch
- Zum Auftrag und Agenturvertrag
- Der Händler handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, also weder in direkter oder indirekter Stellvertretung.
- Zum Franchisingvertrag
- Stärkere Einbindung des Abnehmers ins Absatzförderungssystem und höhere Kooperationsintensität
- Beim vertraglichen Absatz von Dienstleistungen gelangt meistens eher der Vertragstyp des „Franchisingvertrages“ zur Anwendung.
- vgl. Franchising Law
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.