- siehe Schema Übersicht über die Vertriebsverträge (PDF, 44 KB)
- Zum Trödler:
- Der Trödler handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, nicht so der Kommissionär, der jeweils zwar in eigenem Namen handelt, aber die Geschäfte auf fremde Rechnung tätigt.
- Zum Mäkler:
- Der Kommissionär schließt auch Geschäfte ab.
- Zum Abschlussagenten:
- Dieser schließt Verträge als direkter Stellvertreter ab. Der Kommissionär handelt hingegen als indirekter Stellvertreter und nicht im Dauerschuldverhältnis.
- Zum Alleinvertriebsvertrag:
- Der Alleinvertriebshändler wird in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig.
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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