- siehe Schema Übersicht über die Vertriebsverträge (PDF, 44 KB)
- Zum Trödler:
- Der Trödler handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, nicht so der Kommissionär, der jeweils zwar in eigenem Namen handelt, aber die Geschäfte auf fremde Rechnung tätigt.
- Zum Mäkler:
- Der Kommissionär schließt auch Geschäfte ab.
- Zum Abschlussagenten:
- Dieser schließt Verträge als direkter Stellvertreter ab. Der Kommissionär handelt hingegen als indirekter Stellvertreter und nicht im Dauerschuldverhältnis.
- Zum Alleinvertriebsvertrag:
- Der Alleinvertriebshändler wird in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig.
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