Abgrenzungen
Zum Arbeitsvertrag
- Im Gegensatz zum Arbeitnehmer ist der Franchisenehmer als Selbständigerwerbender, mit allen Unternehmerchancen und –risiken, tätig.
- Er ist nicht von Weisungen des Franchisegebers – analog eines Arbeitgebers – abhängig, wohl aber von den Systemvorgaben.
Zum Alleinvertriebsvertrag
- Der Franchisenehmer handelt zwar auch in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, muss aber seine Organisation, seinen Marktauftritt und sein Personal auf die Systemvorgabe ausrichten.
Zum Auftrag und zum Agenturvertrag
- Der Franchisenehmer handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
- Er ist weder direkter noch indirekter Stellvertreter; er verkauft die Franchising-Gegenstände oder –Dienstleistungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
Weiterführende Informationen
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:Sicherheiten / SicherungsmittelEinleitung zu Sicherheiten / SicherungsmittelAutoren:RetentionsrechtEinleitung zum Retentionsrecht in der SchweizAutoren:FahrnisverschreibungEinleitung zur FahrnisverschreibungAutoren:Garantie / GarantievertragEinleitung zur Garantie / zum GarantievertragAutoren:Factoring-FinanceEinleitung zu Factoring-FinanceAutoren:UnternehmenspachtEinleitung zur Unternehmenspacht
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht