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Vertriebsrecht / Vertriebsvertrag

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Begriff, Parteien und Arten

Rechtsgebiet:
Vertriebsrecht / Vertriebsvertrag
Stichworte:
Vertriebsrecht, Vertriebsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG
  • Ein Franchisingvertrag beinhaltet das Recht und die Pflicht zur Anwendung der Systemvertriebsidee des Franchisegebers durch den Franchisenehmer in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
    • Der Vertrieb ist in der Regel beschränkt:
      • örtlich
      • gegenständlich
      • zeitlich (durch die Gültigkeitsdauer des Vertrages)
    • Die Waren- bzw. Dienstleistungsbezüge sind aufgrund der im Rahmenvertragsteil im Voraus bestimmten Konditionen durch den Franchisenehmer beim Franchisegeber abzurufen.
    • Der Franchisingvertrag ist ein sog. „Innominatkontrakt“ (= im Gesetz nicht geregelter Vertrag)
  • Der Franchisevertrag ist ein Dauerschuldverhältnis.
  • Der Franchisevertrag findet vor allem in folgenden Branchen Anwendung:
    • Einzelhandel (zB ATHLETICUM)
    • Hotellerie (Ketten-Hotels, zB Hilton)
    • Systemgastronomie (zB McDonald’s)
    • Aus- und Weiterbildung (zB ECOFON)
    • Makler / Vermittler (Immobilienmakler, zB Remax)
    • Vertrieb bzw. Direktvertrieb (zB FLEUROP)

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