- Wie beim Auftragsrecht, kommt auch bei dem Kommissionsauftrag eine Legalzession zum Zuge.
- Bei Schadenersatzansprüchen stellt sich jedoch das Problem, dass die Legalzession der Kommittentin nicht weiterhilft. Der Schadenersatzanspruch kann nämlich mangels Schadens gar nicht beim Kommissionär entstehen und kann somit – da „inexistent“ – auch nicht auf die Kommittentin übergehen. Gestützt auf die Drittschadensliquidation kann der Kommissionär den Schaden der Kommittentin liquidieren, bzw. geltend machen. Der daraus entstehende Anspruch geht dann gemäß OR 401 auf die Kommittentin über.
Überblick Legalzession
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