- Wie beim Auftragsrecht, kommt auch bei dem Kommissionsauftrag eine Legalzession zum Zuge.
- Bei Schadenersatzansprüchen stellt sich jedoch das Problem, dass die Legalzession der Kommittentin nicht weiterhilft. Der Schadenersatzanspruch kann nämlich mangels Schadens gar nicht beim Kommissionär entstehen und kann somit – da „inexistent“ – auch nicht auf die Kommittentin übergehen. Gestützt auf die Drittschadensliquidation kann der Kommissionär den Schaden der Kommittentin liquidieren, bzw. geltend machen. Der daraus entstehende Anspruch geht dann gemäß OR 401 auf die Kommittentin über.
Überblick Legalzession
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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