Den gewillkürten Verfügungsbeschränkungen des Vorkaufsrechts, Kaufsrechts und Rückkaufsrechts ist gemeinsam, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen (Bedingungen) zu einer Eigentumsübertragung führen können, wenn auch auf unterschiedlichen Wegen:
- VORKAUFSRECHT
- Vorrecht auf eine Sache, wenn der Eigentümer an einen Dritten verkauft
- KAUFSRECHT
- Verpflichtung des belasteten Eigentümers, auf erstes Verlangen dem Kaufrechtsberechtigten zu verkaufen
- RÜCKKAUFSRECHT
- Verpflichtung des Erwerbers, auf erstes Verlangen dem früheren Eigentümer zurückzuverkaufen
Die nachfolgenden Erläuterungen beschlagen vor allem die Verfügungsbeschränkungen auf Immobilien jeder Art und Aktien, aber auch Fahrnisgegenstände (bewegliche Sachen).
Selbstverständlich können die Verfügungsbeschränkungen auch in Bezug auf andere assets (asset deal) oder bezüglich Aktien (shares / share deals) bzw. GmbH-Anteilen vereinbart werden.
Auf dieser Website finden sie Informationen, Checklisten und Muster zu Vorkaufsrecht, Kaufsrecht und Rückkaufsrecht samt Erläuterungen zur Landsicherung, zum Vorhandrecht, Verkaufsrecht / Kaufverpflichtung, Mitverkaufsrecht und Mitverkaufspflicht:
» Immobilien-Projektentwicklung und Landsicherung
Das könnte Sie auch noch interessieren:
-
Autoren:FaustpfandrechtEinleitung zum FaustpfandrechtAutoren:Franchising-RechtEinleitung zum Franchising-RechtAutoren:UnternehmenspachtEinleitung zur UnternehmenspachtAutoren:Garantie / GarantievertragEinleitung zur Garantie / zum GarantievertragAutoren:Cash PoolingEinleitung zu Cash PoolingAutoren:Domain-VerpachtungEinleitung zur Domain-Verpachtung
Vorbehalt / Disclaimer
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.
Autoren / Herausgeber
Fraumünsterstrasse 29
CH-8001 Zürich
Dienstleistungen
- Arbeitsrecht / Öffentliches Personalrecht
- Architektenrecht
- Autorecht
- Baurecht / Planungsrecht
- Bankenrecht
- Compliance- / Risk-Management
- E-Commerce
- Enteignungsrecht
- Erbrecht
- Familienrecht (Eherecht, Kindsrecht, Erwachsenenschutz)
- Finanzmarktrecht
- Gesellschaftsrecht
- Haftpflichtrecht
- Handelsrecht (allgemein)
- Immaterialgüterrecht
- Immobiliarsachenrecht
- Internationales Recht
- Kunstrecht
- Medienrecht / Werberecht
- Mietrecht / Pachtrecht
- Notariats-Service
- Produktehaftpflichtrecht
- Prozessführung / ADR / Schiedsgerichtsbarkeit
- Restrukturierung / Unternehmenssanierung
- Schuldbetreibungsrecht / Konkursrecht
- Steuerrecht / Abgaberecht
- Strafrecht allgemein
- Strassenverkehrsrecht
- Technologie
- Telekommunikationsrecht
- Umweltrecht
- Unternehmensstrafrecht
- Versicherungsrecht
- Vertragsrecht allgemein
- Vertriebsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Werkvertragsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht / Korruptionsstrafrecht