Den gewillkürten Verfügungsbeschränkungen des Vorkaufsrechts, Kaufsrechts und Rückkaufsrechts ist gemeinsam, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen (Bedingungen) zu einer Eigentumsübertragung führen können, wenn auch auf unterschiedlichen Wegen:
- VORKAUFSRECHT
- Vorrecht auf eine Sache, wenn der Eigentümer an einen Dritten verkauft
- KAUFSRECHT
- Verpflichtung des belasteten Eigentümers, auf erstes Verlangen dem Kaufrechtsberechtigten zu verkaufen
- RÜCKKAUFSRECHT
- Verpflichtung des Erwerbers, auf erstes Verlangen dem früheren Eigentümer zurückzuverkaufen
Die nachfolgenden Erläuterungen beschlagen vor allem die Verfügungsbeschränkungen auf Immobilien jeder Art und Aktien, aber auch Fahrnisgegenstände (bewegliche Sachen).
Selbstverständlich können die Verfügungsbeschränkungen auch in Bezug auf andere assets (asset deal) oder bezüglich Aktien (shares / share deals) bzw. GmbH-Anteilen vereinbart werden.
Auf dieser Website finden sie Informationen, Checklisten und Muster zu Vorkaufsrecht, Kaufsrecht und Rückkaufsrecht samt Erläuterungen zur Landsicherung, zum Vorhandrecht, Verkaufsrecht / Kaufverpflichtung, Mitverkaufsrecht und Mitverkaufspflicht:
» Immobilien-Projektentwicklung und Landsicherung
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.