LAWINFO

Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht

QR Code

Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht
Stichworte:
Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Vorkaufsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Kaufvertrag

=   öffentlich zu beurkundender Vertrag auf Eigentumsübertragung eines Grundstückes, enthaltend die ausformulierten objektiv- und subjektiv-wesentlichen Bedingungen sowie die Bedingungen, die für die Parteien conditio sine qua non sind

Vorvertrag

=   öffentlich zu beurkundender Vertrag auf Abschluss eines Grundstück-Kaufvertrages (Hauptvertrag), enthaltend alle Eckdaten objektiv- und subjektiv-wesentlichen Bedingungen sowie die Bedingungen, die für die Parteien conditio sine qua non sind

Reservationsvereinbarung

=   privat-schriftlicher Vorvertrag auf Abschluss eines Hauptvertrages für den Kauf eines Grundstückes, verbunden mit einer Anzahlung und der Abrede einer Konventionalstrafe, nach welcher die Anzahlung dem Verkäufer verfällt, falls der Käufer die Pflicht zum Abschluss eines öffentlich beurkundeten Grundstückkaufvertrages nicht nachkommt

Vorkaufsrecht

=   Berechtigung zum Kauf einer Sache im Verkaufsfall, entweder zu Preis und Bedingungen eines Dritten (unlimitiertes Vorkaufsrecht) oder zu den im Voraus vereinbarten Konditionen (limitiertes Vorkaufsrecht)

Weiterführende Informationen

Kaufsrecht

=   Berechtigung zum Kauf einer Sache unter vereinbarten Bedingungen

Weiterführende Informationen

Rückkaufsrecht

=   Berechtigung zum Rückkauf einer veräusserten Sache unter bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen

Weiterführende Informationen

Rückverkaufsrecht

=   Recht, des Käufers (Berechtigter) jederzeit oder unter Bedingungen an den Verkäufer (Verpflichteter) zurückzuverkaufen

Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.