Die Verkaufs- bzw. Kaufsanbahnung und die Vertragsverhandlungen erfolgen immer im Vertrauen auf die Ehrlichkeit der Parteien. Zunächst sind beide Parteien nur moralisch gebunden, weil eine rechtlich durchsetzbare Verpflichtung auf Übertragung der Immobilie der öffentlichen Beurkundung bedarf.
Stufe 1: Anlageobjekte
Stufe 2: Verkaufsangebot
Stufe 3: Transaktionskosten
Stufe 4: Preisfindungs-Instrumente
Stufe 5: K.O.-Analyse
Stufe 6: Investor Due Diligence (IDD)
Stufe 7: Provisorische Sicherung des Verhandlungsergebnisses
Stufe 8: Immobilienfinanzierung
Stufe 9: Öffentliche Beurkundung Grundstückkaufvertrag
Stufe 10: Grundbuchanmeldung