Die Verkaufs- bzw. Kaufsanbahnung und die Vertragsverhandlungen erfolgen immer im Vertrauen auf die Ehrlichkeit der Parteien. Zunächst sind beide Parteien nur moralisch gebunden, weil eine rechtlich durchsetzbare Verpflichtung auf Übertragung der Immobilie der öffentlichen Beurkundung bedarf.
Stufe 1: Anlageobjekte
Stufe 2: Verkaufsangebot
Stufe 3: Transaktionskosten
Stufe 4: Preisfindungs-Instrumente
Stufe 5: K.O.-Analyse
Stufe 6: Investor Due Diligence (IDD)
Stufe 7: Provisorische Sicherung des Verhandlungsergebnisses
Stufe 8: Immobilienfinanzierung
Stufe 9: Öffentliche Beurkundung Grundstückkaufvertrag
Stufe 10: Grundbuchanmeldung
Weiterführende Informationen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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