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Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht

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Eigentumsübertragungsanspruch

Rechtsgebiet:
Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Rückkaufsrecht
Stichworte:
Kaufsrecht, Rückkaufsrecht, Vorkaufsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Eigentumsübertragungsanspruch richtet sich:

  • Allgemein
    • an den Vorkaufsverpflichteten
  • im Grundbuch vorgemerktes Vorkaufsrecht
    • vor der Eigentumsübertragung
      • an den Vorkaufsverpflichteten
    • nach bereits erfolgter Eigentumsübertragung
      • an den Dritterwerber.

Literatur

  • WISSMANN KURT, Verwandte Verträge (Vorvertrag, Vorkaufsvertrag, Vertrag auf Begründung eines Kaufsrechts bzw. Rückkaufsrechts), in: KOLLER ALFRED (Hrsg.), Der Grundstückkauf, 2. Auflage, Bern 2001, N 1390 ff.
  • MEIER-HAYOZ ARTHUR, Berner Kommentar, N 262 ff. zu ZGB 681
  • RÜEGG JONAS, Die Rolle des Grundbuchverwalters nach dem Vorkaufsfall, in: ZBGR 99 (2018) S. 133 ff.

Weiterführende Informationen

Grundbuchamt / Anmeldung der Eigentumsübertragung
  • Nachweis des Verfügungsrechts
  • Ausweise für das Grundbuchamt
Grundsteuern
  • Die Eigentumsübertragung löst die nämlichen Grundsteuern aus wie bei der Eigentumsübertragung kraft „Kaufvertrag“
  • Näher zu prüfen sind die (möglicherweise zusätzlichen) Steuerfolgen beim Erwerb vom Dritteigentümer
  • Vgl. Grundsteuern
  • Vgl. auch Immobilienbesteuerung in der Schweiz

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