Liegen alle Dokumente auf dem Tisch und sind alle Prüfungen (Kognition Grundlagen, Grundbuchanmeldung, Verfügungsrecht und Rechtsgrund) durchgeführt, kann das Grundbuchamt zum Entscheid über den Anmeldungsvollzug oder die Abweisung der Grundbuchanmeldung schreiten:
Erfüllte Eintragungsvoraussetzungen
- Vorgehen des Grundbuchverwalters
- Sobald als möglich stillschweigende Hauptbucheintragung (vgl. GBV 89 ff.)
- Mit erfolgter „Buchung“ ist das Anmeldeverfahren abgeschlossen
- Eintragungsbescheinigung
- Die Eintragung im Grundbuch wird auf Verlangen einer beteiligten Partei entsprechend bescheinigt (vgl. GBV 93)
- Anzeigepflichten
- Den Grundbuchverwalter kann je nach Rechtsgeschäft verschiedene Anzeigepflichten treffen (vgl. ZGB 969 Abs. 1)
- Nicht im Anmeldungsverfahren teilnehmender Berechtigter des Eintrags
- Handänderungsanzeige an verschiedene Behörden im Falle einer Handänderung
- Vorkaufsrecht > Anzeige des Grundbuchamts an den Vorkaufsberechtigten
- Den Grundbuchverwalter kann je nach Rechtsgeschäft verschiedene Anzeigepflichten treffen (vgl. ZGB 969 Abs. 1)
- Wirkungen
- Die Wirkungen nach erfolgtem Eintragung der dinglichen Rechte ergibt sich aus ZGB 972
- Der konstitutive Eintrag wirkt aufgrund des Publizitätsprinzips und Fiktion der Eintragskenntnis gegenüber jedermann
- Die Wirkungen nach erfolgtem Eintragung der dinglichen Rechte ergibt sich aus ZGB 972
- Oppositionsmöglichkeiten Dritter
- Ausgangslage
- Wer den neuen Grundbucheintrag nicht akzeptieren will, muss dagegen das zulässige Rechtsmittel ergreifen
- Rechtsmittel
- Grundbuchberichtigungsklage nach ZGB 975
- Beschwerdeausschluss
- Das Rechtsmittel der Beschwerde ist ausgeschlossen (vgl. ZGB 956a Abs. 3), da der Grundbucheintrag bereits erfolgt ist
- Grundbuch-Rechtsbehelfe-Grundbuchbeschwerde
- Aufsicht-Beschwerdewesen-Grundbuch(sach)beschwerde
- Ausgangslage
Nicht erfüllte Eintragungsvoraussetzungen
- Vorgehensmöglichkeiten (3)
- Nichteintreten
- Anmeldungsabweisung
- Ergänzung der Ausweise und vorläufige Eintragung
- Nichteintreten
- Örtliche Unzuständigkeit (vgl. STEINAUER PAUL-HENRI, Band I, Nr. 844 f.)
- Anmeldungsabweisung
- Grundlage
- Massnahme
- Der Grundbuchverwalter erlässt eine schriftliche, begründete und eine Rechtsmittelbelehrung enthaltende (Abweisungs-)Verfügung
- Tagebuchhinweis
- Der Grundbuchverwalter hat im Tagebuch auf die Abweisung hinzuweisen
- Ergänzung des Ausweises über das Verfügungsrecht und vorläufige Eintragung
- Grundlage
- Ziel
- Vermeidung übertriebenen Formalismuses
- Massnahmen / Voraussetzungen
- Wenn der Rechtsgrund hergestellt ist und es sich nur um eine Ergänzung des Ausweises über das Verfügungsrecht geht, so kann mit Einwilligung des Eigentümers oder auf gerichtliche Verfügung eine vorläufige Eintragung stattfinden (vgl. ZGB 966 Abs. 2)
- Kurze Fristansetzung des Grundbuchamtes zur Beibringung der fehlenden Belege
- Wird der Mangel binnen der angesetzten Frist nicht behoben, ist die Grundbuchanmeldung abzuweisen (vgl. GBV 87 Abs. 2)
- Vorläufige Eintragung betreffend Ergänzung des Ausweises über das Verfügungsrecht
Aussetzung des Eintragungsverfahrens
- Gegenstand
- Verfahrensaussetzung und Fristansetzung zur Einleitung eines Feststellungs- oder Bewilligungsverfahrens
- Anwendungsfälle
- Anmeldung von Stockwerkeigentum (GBV 68 Abs. 2)
- Beibringung eines Aufteilungsplans und ggf.
- Amtliche Bestätigung betreffend Sonderrechtsausscheidung
- BewG-Verfahren („Lex Friedrich“) (BewG 18)
- Verfahren nach bäuerlichem Bodenrecht (BGBB 81 Abs. 3)
- Anmeldung von Stockwerkeigentum (GBV 68 Abs. 2)
Grundbuchgebühren-Zahlung
- Vorbehältlich der bundesrechtlichen Schranken kann das Grundbuchamt die Eintragung ins Hauptbuch von der Bezahlung der Grundbuchgebühren und Auslagen sowie weiterer kantonalen Abgaben abhängig machen
- Vgl. hiezu auch Grundbuchgebühren + andere Abgaben
Literatur
- HÜRLIMANN-KAUP BETTINA, Die Anzeigepflicht des Grundbuchverwalters (Art. 969 ZGB und Spezialnormen), unter besonderer Berücksichtigung der Revision des Immobiliarsachenrechts von 2009, in: ZBGR 93 (2012) S. 1 ff.
Judikatur
- Erfüllte Eintragungsvoraussetzungen
- BGE 5A.671/2012 (Anzeige des Grundbuchamts bei Eintritt des Vorkaufsfalls)
- Nicht erfüllte Eintragungsvoraussetzungen
- BGE 137 III 205 ff. (Ergänzung des Ausweises über das Verfügungsrecht)
- BGE vom 27.07.1998, in: ZBGR 80 (1999) 384 ff.
- Verfahrensaussetzung betreffend Stockwerkeigentum
- —
- Verfahrensaussetzung betreffend BewG-Verfahren
- Verfahrensaussetzung betreffend Verfahren nach bäuerlichem Bodenrecht
Weiterführende Informationen
- Anzeige nach ZGB 969
- hypo folio 2 | bnlawyers.ch