Streitverkündung führt die Beteiligung eines Dritten an einem Rechtsstreit herbei:
Streitverkündung ist die Aufforderung einer Hauptpartei (auch Streitverkünder oder Litisdenunziant) an einen Dritten (Streitberufenen oder Litisdenunziaten), sie im Prozess zu unterstützen.
Hier finden Sie Informationen zur Streitverkündung in der Schweiz:
- Begriffe und Abgrenzungen: Streitverkündung / Nebenintervention / Rechtskraft
- Gesetzliche Grundlage
- Anwendungsbereich
- Motive
- Rechtsnatur und Voraussetzungen
- Streitverkündungserklärung
- Litisdenunziaten-Stellung
- Materielle Wirkung der Streitverkündung
- Prozessuale Wirkung der Streitverkündung
- Nebenintervention und Streitverkündung
Nebenintervention
Nebenintervention ist die unaufgeforderte Streithilfe im Prozess durch einen Streitgehilfen.
News zum Prozessrecht
Weitere News und aktuelle Informationen zum Schweizer Prozessrecht finden Sie auf unserem News-Blog law-news.ch » Prozessrecht
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Unsere Anwaltskanzlei war 1996 First Mover in der digitalen Userinformation zu Recht, Steuern und Wirtschaft. Es war und ist uns ein Anliegen, Rechtsinteressierte durch tiefgehende Internet-Contents für die eigene Rechtsverfolgung und / oder als Vorbereitung für einen informierten Einstieg in ein Mandat zu orientieren und zu sensibilisieren. - Wir danken dem Verlag, der LawMedia AG, dafür, dass sie seither die rund 550 Infowebsites mit ihren generischen Domänen betrieb und nun die Contents seit 02.08.2022 über die zentrale Plattform www.law.ch ausliefert.
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