Streitverkündung führt die Beteiligung eines Dritten an einem Rechtsstreit herbei:
Streitverkündung ist die Aufforderung einer Hauptpartei (auch Streitverkünder oder Litisdenunziant) an einen Dritten (Streitberufenen oder Litisdenunziaten), sie im Prozess zu unterstützen.
Hier finden Sie Informationen zur Streitverkündung in der Schweiz:
- Begriffe und Abgrenzungen: Streitverkündung / Nebenintervention / Rechtskraft
- Gesetzliche Grundlage
- Anwendungsbereich
- Motive
- Rechtsnatur und Voraussetzungen
- Streitverkündungserklärung
- Litisdenunziaten-Stellung
- Materielle Wirkung der Streitverkündung
- Prozessuale Wirkung der Streitverkündung
- Nebenintervention und Streitverkündung
Nebenintervention
Nebenintervention ist die unaufgeforderte Streithilfe im Prozess durch einen Streitgehilfen.
News zum Prozessrecht
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