Um die drängendsten rechtlichen Fragen zu klären hat der Bundesrat die „Verordnung über Zweitwohnungen“ vom 22.08.2012 erlassen und diese per 01.01.2013 in Kraft gesetzt, die den Bau neuer Zweitwohnungen sowie den Umgang mit bestehenden Zweitwohnungen regelt.
» Geltungsbereich der Zweitwohnungsverordnung
» Bestehende Zweitwohnungen und Hotelbetriebe
» Zweitwohnungen in landschaftsprägenden Bauten
» Anmerkung im Grundbuch und Eröffnung
» Inkrafttreten der Verordnung und Geltungsdauer
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
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