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Zweitwohnungen

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Zweitwohnungen in landschaftsprägenden Bauten

Rechtsgebiet:
Zweitwohnungen
Stichworte:
Zweitwohnungen
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundlage: Art. 5 Zweitwohnungsverordnung

Ist in einer Gemeinde der Zweitwohnungs-Anteil von 20 % bereits erreicht, so steht dies den folgenden Bewilligungserteilungen nicht entgegen:

  • landschaftsprägend geschützte und standortgebundene Bauten nach RPV 39 Abs. 2, die die folgenden Voraussetzungen von RPV 39 Abs. 3 erfüllen:
    • Baute für bisherigen Zweck nicht mehr benötigt
    • Umnutzung hat keine Ersatzbaute zur Folge
    • unveränderte Erscheinung und Bau-Grundstruktur
    • bei ggf. nur geringfügiger Erschliessungs-Erweiterung, auf Kosten des Eigentümers
    • keine Gefährdung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der restlichen bzw. angrenzenden Parzellenflächen
    • kein Entgegenstehen überwiegender Interessen (Art. 24 Bst. b RPG).

[vgl. ZWgVo 5 und nachfolgende Box].

Weiterführende Informationen

Art. 39 Raumplanungsverordnung (RPV)

Zweitwohnungsverordnung 7 (Änderung von RPV 39 Abs. 4 und 5):

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