Vernehmlassung zur Gesetzesänderung bis 11.06.2018
In mehreren parlamentarischen Vorstössen sind vom Bundesrat punktuelle Anpassungen der am 01.01.2011 in Kraft getretenen Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) verlangt worden. Erinnerlich löste die ZPO die kantonalen Prozesserlasse ab und vereinheitlichte das Zivilprozessverfahren schweizweit.
Mit der Motion 14.4008 wurde der Bundesrat beauftragt, die Praxistauglichkeit der ZPO zu prüfen und dem Parlament allfällige Änderungen vorzuschlagen. Die Prüfung bei den betroffenen Fachkreisen zeigte, dass sich die ZPO nach Ansicht der Gerichte, der Anwälte und der Öffentlichkeit grundsätzlich bewährt hat. Der Bundesrat schlägt an seiner Sitzung vom 02.03.2018 vor, sich zur Verbesserung und Weiterentwicklung der ZPO auf einzelne Schwachpunkte zu beschränken.
Zur Ausmerzung der erkannten Schwachpunkte wird vorgeschlagen:
- Anpassung Kostenrecht
- Abbau Kostenschranken
- Beseitigung der faktischen Zugangsschranke zu den Gerichten durch teilweise hohe Prozesskostenvorschüsse
- Gerichtskostenvorschüsse sollen halbiert werden, damit künftig auch Personen, die nicht in den Genuss der unentgeltlichen Rechtspflege (unentgeltliche Prozessführung (UP) / unentgeltlicher Rechtsbeistand (URB)) gelangen, ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen können
- Beseitigung der faktischen Zugangsschranke zu den Gerichten durch teilweise hohe Prozesskostenvorschüsse
- Senkung Prozesskostenrisiko
- Neuregelung der Gerichtskosten-Liquidation
- Bisher:
- Die obsiegende klagende Partei muss geleistete Kostenvorschüsse ausschliesslich von der Gegenpartei zurückfordern (bei Zahlungsunfähigkeit der Gegenpartei trägt die obsiegende Partei trotz gewonnenem Verfahren die Gerichtskosten selber)
- Neu (geplant):
- Das Gericht soll sich für die Gerichtskosten ausschliesslich an die unterliegende Partei halten müssen
- Bisher:
- Neuregelung der Gerichtskosten-Liquidation
- Kein Eingriff in die kantonale Tarifhoheit
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- Hier sollen die Kantone gefordert sein
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- Abbau Kostenschranken
- Stärkung kollektiver Rechtsschutz
- Einführung eines Gruppenvergleichsverfahrens
- Bei Massenschädigungen verwehrt die ZPO durch die Systemlücke der fehlenden Möglichkeit zur Sammelklage (Class action) den Betroffenen die Rechtswahrung bzw. den Gerichtszugang
- Bisher:
- Bei einer Vielzahl von Personen, die gleich oder gleichartig geschädigt sind, muss jede Person ihre Rechtsansprüche individuell vor Gericht geltend machen, weshalb viele Geschädigte auf die Geltendmachung ihrer Rechte verzichten
- Neu:
- Ansprüche aus sog. „Massenschäden“ sollen in einem einzigen Verfahren (sog. „Gruppenvergleichsverfahren“ / Verbandsklage) zwischen einem Verbandskläger und dem betroffenen Unternehmen mit Wirkung für alle Geschädigten bereinigt werden können (einvernehmliche kollektive Streitbeilegung)
- Bisher:
- Herstellung gleich langer Spiesse mit compliant handelnden Unternehmen
- Die Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes bewirkt den Ausgleich rechtswidrig erzielter Gewinne und beseitigt störende Wettbewerbsverzerrungen gegenüber Unternehmen, die sich legal rechtskonform verhalten
- Bei Massenschädigungen verwehrt die ZPO durch die Systemlücke der fehlenden Möglichkeit zur Sammelklage (Class action) den Betroffenen die Rechtswahrung bzw. den Gerichtszugang
- Einführung eines Gruppenvergleichsverfahrens
- Verbesserung Verfahrenskoordination
- Allgemein und für die kollektive Rechtsdurchsetzung soll die Verfahrenskoordination vereinfacht werden
- Stärkung Schlichtungsverfahren
- Das Schlichtungsverfahren soll weiter gestärkt werden
- Eingaben an unzuständige Gerichte oder Behörden
- Der Umgang mit Eingaben an ein unzuständiges Gericht oder an eine falsche Behörde sollen anwendungsfreundlicher gestaltet werden
- Schutz der Unternehmensjuristen
- Es soll ein Mitwirkungsverweigerungsrecht für Unternehmungsjuristen eingeführt werden
- Schweizweite Verfahrensstatistik
- Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erstellung von schweizweiten Statistiken und Geschäftszahlen zur Zivilgerichtsbarkeit
Die Vernehmlassung dauert bis 11.06.2018.
Quelle
LawMedia-Redaktionsteam
Weiterführende Informationen / Linktipps zur Zivilprozessordnung etc
- Erläuternder Bericht zur Änderung der Zivilprozessordnung | ejpd.admin.ch
- Vorentwurf: Schweizerische Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung) | ejpd.admin.ch
- Zivilprozess: Private und Unternehmen sollen leichter Zugang zum Gericht haben | admin.ch
- Prozesskosten
- Prozesskosten: Unentgeltliche Rechtspflege
- Beweisrecht