LAWNEWS

Sachenrecht / Immobilien

QR Code

Hypothekarkredit: Vorzeitige Auflösung Festhypothek und Umfang der Vorfälligkeitsentschädigung

Datum:
06.03.2019
Rubrik:
Gerichtsentscheide / Rechtsprechung
Rechtsgebiet:
Sachenrecht / Immobilien
Stichworte:
Hypothekarkredit, Vertragsrecht, Vorfälligkeitsentschädigung
Autor:
LawMedia Redaktion
Verlag:
LAWMEDIA AG

OR 160 Abs. 3 und OR 161 Abs. 1 – Konventionalstrafe / Wandelpön

Nach vorzeitiger Auflösung einer Festhypothek berechnete die Bank ihrem Kunden die vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung. Das Bundesgericht qualifiziert die Vorfälligkeitsentschädigung als Konventionalstrafe bzw. als sog. Wandelpön im Sinne von OR 160 Abs. 3. Die Konventionalstrafe ist unabhängig vom Vorliegen eines Schadens geschuldet (OR 161 Abs. 1).

Bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verrechnete die Bank zusätzlich die „Negativzinsen“ und belastete diese dem Kundenkonto.

Die Auslegung des Hypothekarkreditvertrages zwischen den Parteien ergab im konkreten Fall, dass dies die Bank nicht durfte.

Quelle

Bezirksgericht Zürich
Einzelgericht in Zivilsachen
Urteil vom 28.09.2018
FV180107

Vorbehalt / Disclaimer

Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

Urheber- und Verlagsrechte

Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.