Variable Hypothek (vor Ablauf einer Kündigungsfrist)
Festhypothek (vor Ablauf der festen Hypothekendauer)
Libor-Hypothek (vor Ablauf der festen Hypothekendauer)
Kreditbedarf feststellen
Kapitalbetrag + laufende sowie ev. verfallene Zinsen, ev. zuzüglich Vorfälligkeitsentschädigung bei ausserterminlicher Hypotheken-Ablösung
von bisheriger Bank Kontoauszug des Hypothekenkontos verlangen
Hypothekenart wählen
Hypotheken-Arten
Hypothekar-Strategie
Konditionen-Vergleich
Offerten einholen
Vergleich mit den Konditionen des laufenden Hypothekarkredits
Abklärung der Kosten eines vorzeitigen Ausstiegs aus dem laufenden Hypothekarkredit (Vorfälligkeitsentschädigung)
Amortisationsabklärung
Kreditgesuch und Kreditunterlagen einreichen
Vorbereitung Kreditaufnahme
Kreditantrag / Kreditunterlagen / Kreditgespräch
Verhandeln
Entscheid für neuen Kreditvertrag, mit Auszahlungszeitpunkt unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist der abzulösenden Bank, es sei denn die ablösende Bank ermögliche eine einvernehmliche Ablösung
Unterzeichnung Kreditvertrag mit der ablösenden Bank
Kündigung des Kreditverhältnisses der abzulösenden Bank
Vollzug = Auszahlung vs. Grundpfandrecht
Die ablösende Bank sendet der abzulösenden Bank ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen und fordert die Auslieferung des Papier-Schuldbriefs oder Abtretung der Rechte aus dem Register-Schuldbrief bzw. einer Grundpfandverschreibung ein
Ablösung
Vorfälligkeitsentschädigung?
Ablösung unter Nichtberücksichtigung der Kündigungsfrist
Schadenersatzzahlung an abzulösende Bank
ev. Krediterhöhung
Erhöhung Grundpfandrecht bei zusätzlicher Kreditauszahlung über die Schuldsumme des abgelösten Grundpfandrechts hinaus
Schuldbrief
Grundpfandverschreibung
Judikatur
Obergericht des Kantons Zürich, I. Zivilkammer, Urteil vom 22.08.2019, PP190013 (Auflösung eines Hypothekarkreditvertrages von 2011: Bankkunde trifft nur Pflicht zur Bezahlung der Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) und nicht den Ausgleich der zwischenzeitlich von der SNB angeordneten Negativzinsen)
Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.
Urheber- und Verlagsrechte
Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.