Abgrenzungen
Privatrechtliche Anfechtungsklagen = zivilrechtliche Rückführung benachteiligend veräusserter Vermögenswerte (Beispiele: Stiftungsrecht [ZGB 82], Eherecht [ZGB 193], Erbrecht [ZGB 497, ZGB 524, ZGB 578 und ZGB 579],... weiterlesen
Privatrechtliche Anfechtungsklagen = zivilrechtliche Rückführung benachteiligend veräusserter Vermögenswerte (Beispiele: Stiftungsrecht [ZGB 82], Eherecht [ZGB 193], Erbrecht [ZGB 497, ZGB 524, ZGB 578 und ZGB 579],... weiterlesen
Gesetzesartikel SchKG 285 – 292 Gesetzesbestimmungen zur Absichtspauliana Art. 285 SchKG A. Grundsätze 1 Mit der Anfechtung sollen Vermögenswerte der Zwangsvollstreckung zugeführt werden, die ihr durch... weiterlesen
Ein Gläubiger im Besitz eines Pfändungsverlustscheins resp. die Konkursverwaltung kann klageweise die Zuführung von Vermögenswerten verlangen, welche durch eine anfechtbare Rechtshandlung der Zwangsvollstreckung entzogen wurden.... weiterlesen
Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Ziel Motive Bedeutung Zweck... weiterlesen
Übersicht Allgemeine Hinweise Begriff Grundlagen Abgrenzungen Rechtsnatur Ziel Motive Bedeutung Zweck Anfechtbare Rechtshandlungen Zeitpunkt Rechtshandlung Subjektive Voraussetzungen Berechnung Verdachtsperiode Nichteintritt Verjährung Verfahrensart Verfahrensparteien Gerichtsstand Rechtsbegehren... weiterlesen