Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Arbeit auf Abruf
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Mehrfachbeschäftigungen

Allgemeines Eine Mehrfachbeschäftigung ist nach dem ArG grundsätzlich zulässig. verlangt von den mehreren Arbeitgebern eine Ueberwachung, damit nicht überschritten werden Arbeitszeit nach ArG Arbeits- und... weiterlesen

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Sozialversicherung

AHV/IV/EO Grundsatz Die AHV/IV/EO-Beiträge sind unabhängig vom Pensum geschuldet. Ausnahme Nebenerwerbseinkommen bis CHF 2’000 p.a.: Befreiungsmöglichkeit bei Zustimmung Arbeitnehmer und Ausgleichskasse. ALV Die AlV-Beiträge sind... weiterlesen

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Arztbesuche

Der Teilzeit-Arbeitnehmer sollte Arztbesuche nach Möglichkeit ausserhalb der Geschäftszeit wahrnehmen, je mehr je geringer das Pensum ist.... weiterlesen

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Überstundenarbeit

Grundsatz Jede Arbeitsleistung, die über die vereinbarte  Arbeitszeit hinaus erbracht wird, ist mit einem Zuschlage von 25 % zu entschädigen. Ausnahme Schriftliche Wegbedingung des Lohn-Zuschlages... weiterlesen

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Feiertage

Grundsatz Es besteht weder für Voll- noch für Teilzeitstellen eine Pflicht die Feiertage zu entschädigen. Im Monatslohn angestellte Arbeitnehmer: üblicherweise wird ihnen die den Sonntagen... weiterlesen

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Ferienanspruch

Grundsätze Der Ferienanspruch von Teilzeitbeschäftigten ist – bei regelmässigem Einsatz – derselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten. Der während den Ferien geschuldete Lohn entspricht – bei Fixlohn... weiterlesen

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Lohnzahlungspflicht

Kapovaz Der Lohn sollte sich hier zusammensetzen aus dem Grundlohn bzw. Stundlohn und einer Rufbereitschaftsentschädigung, separat ausgewiesen und abgerechnet. Pikettdienst Es ist die gewöhnliche Entschädigung... weiterlesen

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Rahmenvertrag

Zur einfacheren Handhabung von „Arbeit-auf-Abruf“-Verhältnissen empfiehlt sich der Abschluss eines schriftlichen Rahmenvertrages mit dem Arbeitnehmer. Vorteile Die Parteien können sich so eine Grundordnung schaffen, die... weiterlesen

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Rechtsmissbrauch

Ausnützung einer Notlage etc. Je nach konkreter Situation kann arbeitgeberseitiger Rechtsmissbrauch vorliegen, wenn der Arbeitgeber die Notsituation des Arbeitnehmers ausnutzt das Interesse an der flexiblen... weiterlesen

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Erscheinungsformen

Bedarfsbedingte Arbeit auf Abruf „Kapovaz“ (kapazitätsorientierte, variable Arbeitszeit) Arbeitseinsatz wird von Arbeitgeber einseitig bestimmt Gilt als Teilzeitarbeit Rechtsmissbrauchsgefahr / Gefahr eines nicht existenzsichernden Einkommens Existenzsicherung:... weiterlesen

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Grundlagen

Gesetze Auch für Gelegenheits-Beschäftigte sind die Bestimmungen der Dauer-Mitarbeiter anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Arbeitsgesetz (ArG), SR 822.11 Vo1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1), SR... weiterlesen