Arbeit auf Abruf

Einleitung zur Arbeit auf Abruf

Die Arbeit auf Abruf ist ein gesetzlich geregelter, unbefristeter Arbeitsvertrag, bei dem jedoch die Einsätze (Zeitpunkt, Dauer und Umfang) einzelfallweise festgelegt werden (uneigentliche Teilzeitarbeit). Klärungsbedarf... weiterlesen

Arbeit auf Abruf

Mehrfachbeschäftigungen

Allgemeines Eine Mehrfachbeschäftigung ist nach dem ArG grundsätzlich zulässig. verlangt von den mehreren Arbeitgebern eine Ueberwachung, damit nicht überschritten werden Arbeitszeit nach ArG Arbeits- und... weiterlesen

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Sozialversicherung

AHV/IV/EO Grundsatz Die AHV/IV/EO-Beiträge sind unabhängig vom Pensum geschuldet. Ausnahme Nebenerwerbseinkommen bis CHF 2’000 p.a.: Befreiungsmöglichkeit bei Zustimmung Arbeitnehmer und Ausgleichskasse. ALV Die AlV-Beiträge sind... weiterlesen

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Arztbesuche

Der Teilzeit-Arbeitnehmer sollte Arztbesuche nach Möglichkeit ausserhalb der Geschäftszeit wahrnehmen, je mehr je geringer das Pensum ist.... weiterlesen

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Überstundenarbeit

Grundsatz Jede Arbeitsleistung, die über die vereinbarte  Arbeitszeit hinaus erbracht wird, ist mit einem Zuschlage von 25 % zu entschädigen. Ausnahme Schriftliche Wegbedingung des Lohn-Zuschlages... weiterlesen

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Freie Stunden und Tage

Es sind auch dem Teilzeit-Arbeitnehmer die gemäss OR 329 Abs. 3 üblichen freien Stunden und Tage zu gewähren: Heirat 2 – 3 Tage Geburt 1... weiterlesen

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Feiertage

Grundsatz Es besteht weder für Voll- noch für Teilzeitstellen eine Pflicht die Feiertage zu entschädigen. Im Monatslohn angestellte Arbeitnehmer: üblicherweise wird ihnen die den Sonntagen... weiterlesen

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Ferienanspruch

Grundsätze Der Ferienanspruch von Teilzeitbeschäftigten ist – bei regelmässigem Einsatz – derselbe wie bei Vollzeitbeschäftigten. Der während den Ferien geschuldete Lohn entspricht – bei Fixlohn... weiterlesen

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Lohnzahlungspflicht

Kapovaz Der Lohn sollte sich hier zusammensetzen aus dem Grundlohn bzw. Stundlohn und einer Rufbereitschaftsentschädigung, separat ausgewiesen und abgerechnet. Pikettdienst Es ist die gewöhnliche Entschädigung... weiterlesen

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Rahmenvertrag

Zur einfacheren Handhabung von „Arbeit-auf-Abruf“-Verhältnissen empfiehlt sich der Abschluss eines schriftlichen Rahmenvertrages mit dem Arbeitnehmer. Vorteile Die Parteien können sich so eine Grundordnung schaffen, die... weiterlesen

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Rechtsmissbrauch

Ausnützung einer Notlage etc. Je nach konkreter Situation kann arbeitgeberseitiger Rechtsmissbrauch vorliegen, wenn der Arbeitgeber die Notsituation des Arbeitnehmers ausnutzt das Interesse an der flexiblen... weiterlesen

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Erscheinungsformen

Bedarfsbedingte Arbeit auf Abruf „Kapovaz“ (kapazitätsorientierte, variable Arbeitszeit) Arbeitseinsatz wird von Arbeitgeber einseitig bestimmt Gilt als Teilzeitarbeit Rechtsmissbrauchsgefahr / Gefahr eines nicht existenzsichernden Einkommens Existenzsicherung:... weiterlesen

Arbeit auf Abruf

Grundlagen

Gesetze Auch für Gelegenheits-Beschäftigte sind die Bestimmungen der Dauer-Mitarbeiter anwendbar, nämlich: Schweizerisches Obligationenrecht (OR), SR 220 Arbeitsgesetz (ArG), SR 822.11 Vo1 zum Arbeitsgesetz (ArGV1), SR... weiterlesen