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Abgrenzung von der Bankgarantie Die Frage, ob eine selbständige Bankgarantie oder eine akzessorische Bürgschaft vorliege, bestimmt sich aus der Art des Leistungsversprechens (Zahlungspflicht unabhängig vom... weiterlesen
Sicherung des Gläubigers auch mit Forderungen und anderen Rechten... weiterlesen
ordentlich verbreitet... weiterlesen
Sicherungsfunktion in der Regel keine Kapitalanlagefunktion... weiterlesen
Sicherheit im Geschäftsverkehr und für Darlehen und Kredite... weiterlesen
Teil des Systems der Sicherheiten Personalsicherheit Besondere Anwendung der Bürgschaft von OR 495 ff.... weiterlesen
Rechtsgeschäftliche Errichtung Schriftlicher Pfandvertrag = Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft Vorhandensein Schuldschein Pfandvertrag = Verpflichtungsgeschäft Besitzesübergabe Schuldschein = Verfügungsgeschäft (fakultativ sinnvolle) Notifikation der Pfandbestellung an den Schuldner... weiterlesen
Bürge Bank als Bürgin Auftraggeber Schuldner Dritter (nahestehender oder Partei mit Eigeninteresse) als Auftraggeber der Bank Gläubiger Allgemein Darlehens- oder Kreditgeber, Gläubiger irgend einer Forderung... weiterlesen
Bank zahlt aus einer Bankbürgschaft nur, wenn ihr nachgewiesen wird, ihr Auftraggeber (Schuldner) schulde dem Bürgschaftsgläubiger die Deckungssumme aus einer Leistungsstörung, die der Auftraggeber zu... weiterlesen
Einfache Bürgschaft Zahlungspflicht unter den im Bürgschaftsvertrag vereinbarten Voraussetzungen [vgl. OR 495 Abs. 4] Solidarbürgschaft Leistungsrückstand des Hauptschuldners und erfolglose Mahnung Offenkundige Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners... weiterlesen
Erlöschen der Hauptschuld Tilgung Rückgabe der Bankbürgschaftsurkunde Schulderlass Neuerung (Novation) Vereinigung von Schuldner- und Bürgen-Position (unechte Konfusion) Unmöglichkeit Verzicht des Gläubigers auf die Bankbürgschaft Rückgabe... weiterlesen
Sicherstellung und Befreiung Bürgenanspruch Der Bürge hat einen Sicherungsanspruch und im Falle der Fälligkeit der Hauptschuld einen Befreiungsanspruch wenn der Hauptschuldner den mit dem Bürgen... weiterlesen
Sorgfalt Keine Verschlechterung Position des Bürgen Der Gläubiger darf die Stellung des Bürgen nicht durch Verzicht auf Sicherheiten verschlechtern Verschlechterung bewirkt Betragsreduktion Verschlechtert der Gläubiger... weiterlesen
Einreden des Bürgen Bürge kann aus eigenem Recht verschiedene Einreden zur Abwehr der Zahlungspflicht vorbringen Einrede aus dem Bürgschaftsvertrag Recht der Vorausklage [OR 495 Abs.... weiterlesen
Haftungshaftungsbetrag Haftung immer nur im Umfange des in der Bürgschaftsurkunde erwähnten Betrags Im Höchsthaftungsbetrage, eingeschlossen folgende Positionen gesetzliche Folgen eines Verschuldens oder Verzuges des Hauptschuldners,... weiterlesen
Bürge kann bei zukünftigen Schulden bis zur Entstehung der Schuld unter gewissen Voraussetzungen von Bürgschaftsverpflichtung zurücktreten [vgl. OR 510 Abs. 1]... weiterlesen
Für Bürgschaften gelten folgende Regeln für die Auslegung der Willenserklärungen der beteiligten Vertragsparteien: Massgeblichkeit des übereinstimmenden wirklichen Willens der Vertragsparteien Wortlaut wichtiger Anhaltspunkt Unmassgeblichkeit einer... weiterlesen
Schriftlichkeit und zahlenmässiger Höchsthaftungsbetrag Öffentliche Beurkundung Nachträgliche Änderungen Schriftlichkeit und zahlenmässiger Höchsthaftungsbetrag Natürliche Personen Haftungsbetrag weniger als CHF 2‘000 Betrag ist handschriftlich in die Urkunde... weiterlesen
Verfügbarkeit der Forderung Akzessorietät der Bürgschaft Subsidiarität der Bürgschaft Verfügbarkeit der Forderung Gegenwärtige Schuld Künftige oder bedingte Schulden, sofern und soweit Hauptschuld wirksam wird [vgl.... weiterlesen