Das belastete Grundstück
Nicht baupfandgeschützt sind: Fahrnisbauten Baustelleninstallationen Spezielles bei mehreren Grundstücken: Unzulässigkeit der Geltendmachung eines Gesamtpfandes Folge: Einzelne Baupfandanmeldungen Pfandsummen nach effektiver Leistung, ausser bei StWE (siehe... weiterlesen