Dienstbarkeit: Suspensiv bedingtes Wohnrecht nicht im Grundbuch eintragungsfähig
ZGB 776 ff. und ZGB 966 Abs. 1 sowie GBV 47 Abs. 1, 87 Ein suspensiv bedingtes Wohnrecht kann nicht als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen... weiterlesen
ZGB 776 ff. und ZGB 966 Abs. 1 sowie GBV 47 Abs. 1, 87 Ein suspensiv bedingtes Wohnrecht kann nicht als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen... weiterlesen
ZGB 737 Abs. 3 Grundsätzlich darf der Dienstbarkeitsbelastete nichts vornehmen, was die Dienstbarkeitsausübung verhindert oder erschwert. Sofern und soweit dem Rechtsgrundausweis für die Eintragung der... weiterlesen
ZGB 736 Abs. 1 Als Mittel der Dienstbarkeitsauslegung hat der klare Wortlaut Vorrang, wobei für den wahren Sinn der Vertragsklausel der Gesamtzusammenhang massgebend ist. Begleitumstände... weiterlesen
ZGB 736 Abs. 1 Kann der Berechtigte eines Fahrwegrechts die Dienstbarkeit nicht ausüben, weil diese auf den dazwischen liegenden Grundstücken nicht eingetragen ist, liegt eine... weiterlesen
Zwischen den Grundeigentümern zweier Wohnhausliegenschaften mit Blick auf den Zürichsee (Obersee) war hinsichtlich der Zufahrt, die zum einen Grundstück teils über die Liegenschaft des andern... weiterlesen
Erschliessung / Dienstbarkeit Die vorfrageweise Beurteilung eines zivil-rechtlichen Sachverhalts im Baubewilligungsverfahren, d.h. in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren, ist für die Zivilgerichte nicht bindend. Quelle BGer 1C_246/2015... weiterlesen
DBG 16 Abs. 1 und 3 + DBG 23 lit. d sowie StHG 12 Abs. 1 und 2 lit. c Im strittigen Fall stellte sich,... weiterlesen
ZGB 738 Abs. 1 Lautet die Dienstbarkeit zugunsten eines in Stockwerkeigentum aufgeteilten Grundstücks, steht die Ausübungsbefugnis in der Regel den einzelnen Stockwerkeigentümern und nicht der... weiterlesen
Der Inhalt der Grunddienstbarkeiten kann von den Dienstbarkeitsbeteiligten weitgehend frei bestimmt werden. Der unter Dienstbarkeits-Arten genannte „Grundsatz der Typenfixierung“ gilt beim Grunddienstbarkeits-Inhalt nicht. Trotzdessen darf... weiterlesen
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte beraten Sie gerne in Ihren Dienstbarkeitsanliegen wie Dienstbarkeits-Errichtung, -Ausübung, -Auslegung, -Änderung, -Verlegung, -Übertragung, -Belastung und –Untergang sowie einer allf. Besteuerung Unterstützen können... weiterlesen
Tipp: Lassen Sie die Dienstbarkeit bei Begründung, bei veränderten Verhältnissen, namentlich vor Gewärtigung einer Mehrbelastung, und bei dahingefallenem Interesse prüfen! Dienstbarkeitsbeteiligte vernachlässigen oft den Zeitenlauf,... weiterlesen
Gegenstand Neubau Recht, zu bauen und das Bauwerk fortbestehen zu lassen Bestehendes Bauwerk (Baurechtsbegründung zulässig) Recht, bestehendes Bauwerk fortbestehen zu lassen Begründung Öffentliche Beurkundung des... weiterlesen
Erschliessungseinrichtungen Verbreitung für Erschliessungsanlagen (Elektroverteilerkasten, Telecom-Verteiler uam Baurecht für Kleinbauten Fertiggaragen, Carports usw. auf dem Nachbargrundstück [vgl. BGE vom 06.08.1985, in: Pra 1986 Nr .12]... weiterlesen
Beschränktes dingliches Recht, zu bauen und fortbestehen zu lassen [vgl. ZGB 675 und ZGB 779 bis ZGB 779l]... weiterlesen
Dienstbarkeiten können nicht eine Leistungspflicht (= Grundlast), sondern nur ein Dulden oder Unterlassen zum Hauptgegenstand (Inhalt und Umfang) haben. Das Dienstbarkeitsrecht wird – nebst weniger... weiterlesen
ARNET RUTH, Die gemeinschaftliche Dienstbarkeitsvorrichtung gemäss Art. 740a ZGB am Schnittpunkt von Dienstbarkeits- und Miteigentumsrecht, in: ZBGR 98 (2017), 361 ff. ARNET RUTH, Neuerungen bei... weiterlesen
Nachfolgend finden Sie das Muster «Grundlast- und Dienstbarkeits-Vertrag» zum freien Download: Grundlast- und Dienstbarkeits-Vertrag... weiterlesen
in Bearbeitung... weiterlesen
Dienstbarkeiten gelangen überall da zum Einsatz, wo jemand ein Grundstück nicht zu Eigentum (Vollrecht) erwerben will, sondern dessen Eigentümer nur zum einem Dulden oder Unterlassen... weiterlesen
Literatur HÜRLIMANN-KAUP BETTINA, Neuerungen im Dienstbarkeitsrecht, in: Dienstbarkeiten und das neue Schuldbriefrecht – Einblick in die Revision des Immobiliarsachenrechts [Hrsg. Jürg Schmid], Zürich 2012, S.... weiterlesen