- Berechtigter
- (partielle) Herrschafts- oder Vorzugsstellung beim belasteten Grundstück
- Anspruch auf ein Dulden oder Unterlassen durch den belasteten Eigentümer
- (partielle) Herrschafts- oder Vorzugsstellung beim belasteten Grundstück
- Belasteter
- Unterordnung unter Herrschaft bzw. Willen des Inhabers des Dienstbarkeitsrechts
- Beachtung eingeschränkter Rechtsmacht durch ein Dulden oder Unterlassen
- Unterordnung unter Herrschaft bzw. Willen des Inhabers des Dienstbarkeitsrechts
Dienstbarkeit
Ziele
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