Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
Ausnahmen von der Bewilligungspflicht
Gestützt auf BewG 7 sind folgende Sachverhalte von der Bewilligungspflicht ausgenommen: Erbteilung Gesetzliche Erben nach schweizerischem Recht erwerben ein Grundstück im Erbgang. Erwerb in der... weiterlesen