Autoren: Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Immobilien schlüsselfertig
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Einleitung zu Immobilien schlüsselfertig

Der Begriff „schlüsselfertig“ ist eine unvollständige, definierungsbedürftige Erfüllungskoordinate. Der Begriff „schlüsselfertig“ wird oft beim Bauen mit Generalunternehmern (GU) oder Totalunternehmern (TU) sowie mit Fertighausherstellern verwendet.... weiterlesen

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Immobilien schlüsselfertig
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Problemlösung

Kein mustertaugliches Thema Das Vertragswerk entstammt in aller Regel vom Makler oder vom Promotor. Ein zielführendes Vorgehen verlangt das Eintreten des Käufers auf solche verkäuferseitigen... weiterlesen

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Immobilien schlüsselfertig
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Schlüsselfertig und Besitzesantritt

Besitzesantritt Kaufvertrag Pflichten des Verkäufers Besitzesverschaffungspflicht Verschaffung der tatsächlichen Herrschaft über das Grundstück Schlüsselübergabe. Pflichten des Käufers Annahme des Schlüssels Übernahme des Grundstücks in den... weiterlesen

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Immobilien schlüsselfertig
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Transaktion von Neubauten

Schlüsselfertig und Neubauten Der Terminus „schlüsselfertig“ findet nur bei Neubauten Anwendung. Transaktionspraxis bei Neubauten Wer sich heute anstelle des Individualbaus, d.h der eigenen Baulandsuche und... weiterlesen

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Gesetzliche Grundlagen

OR 216 ff. (Grundstückkauf) ZGB 657 Abs. 1 (öffentliche Beurkundung) ZGB 665 iVm ZGB 963 (Grundbuchanmeldung) OR 363 (Werkvertrag) SIA Norm 118 Weitere Normen sind... weiterlesen

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Abgrenzung

Schlüsselfertig Wie erwähnt wird der Fertigstellungsgrad durch Termin und Standard bestimmt. Bezugsbereit Die Bezugsbereitschaft wird in aller Regel aus der Abnahme durch die Baubehörden und... weiterlesen

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Begriff

Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man „schlüsselfertig“, dass der Käufer das Haus aufschliessen und seine Möbel hineinstellen kann. Der Verkäufer schuldet eine uneingeschränkte dauerhafte Bezugsfertigkeit... weiterlesen