Immobilien schlüsselfertig

Einleitung zu Immobilien schlüsselfertig

Der Begriff „schlüsselfertig“ ist eine unvollständige, definierungsbedürftige Erfüllungskoordinate. Der Begriff „schlüsselfertig“ wird oft beim Bauen mit Generalunternehmern (GU) oder Totalunternehmern (TU) sowie mit Fertighausherstellern verwendet.... weiterlesen

Immobilien schlüsselfertig

Problemlösung

Kein mustertaugliches Thema Das Vertragswerk entstammt in aller Regel vom Makler oder vom Promotor. Ein zielführendes Vorgehen verlangt das Eintreten des Käufers auf solche verkäuferseitigen... weiterlesen

Immobilien schlüsselfertig

Schlüsselfertig und Leistungsstörungen

Auch beim Immobilienerwerb eines schlüsselfertigen Objektes sind folgende Leistungsstörungen denkbar: Quantitative Nichterfüllung Qualitative Nichterfüllung Weitere Informationen finden Sie unter: www.immobilien-ab-plan.ch... weiterlesen

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Schlüsselfertig und Vertragsgestaltung

In der Praxis wird der Begriff „schlüsselfertig“ regelmässig ohne Erläuterung verwendet, obwohl der Terminus nicht gesetzlich definiert ist. Bei der Redaktion des Grundstückkaufvertrages wird die... weiterlesen

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Schlüsselfertig und Fertigstellungsgrad

Die Bauindustrie nimmt in ihre Kaufverträge bzw. Werkverträge oft Vorbehalte auf, wonach geringfügige Arbeitsausstände, die das Objekt nicht unbewohnbar machen, den Käufer nicht zur Annahmeverweigerung... weiterlesen

Immobilien schlüsselfertig

Schlüsselfertig und Baubeschrieb / Pläne

In aller Regel enthält der Kaufvertrag für eine schlüsselfertig abzuliefernde Immobilie einen Leistungsbeschrieb in Form folgender Dokumente und Daten: Baubeschrieb Plan Budgetpositionen Aus diesen Leistungsbeschrieben... weiterlesen

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Schlüsselfertig und Besitzesantritt

Besitzesantritt Kaufvertrag Pflichten des Verkäufers Besitzesverschaffungspflicht Verschaffung der tatsächlichen Herrschaft über das Grundstück Schlüsselübergabe. Pflichten des Käufers Annahme des Schlüssels Übernahme des Grundstücks in den... weiterlesen

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Transaktion von Neubauten

Schlüsselfertig und Neubauten Der Terminus „schlüsselfertig“ findet nur bei Neubauten Anwendung. Transaktionspraxis bei Neubauten Wer sich heute anstelle des Individualbaus, d.h der eigenen Baulandsuche und... weiterlesen

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Gesetzliche Grundlagen

OR 216 ff. (Grundstückkauf) ZGB 657 Abs. 1 (öffentliche Beurkundung) ZGB 665 iVm ZGB 963 (Grundbuchanmeldung) OR 363 (Werkvertrag) SIA Norm 118 Weitere Normen sind... weiterlesen

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Abgrenzung

Schlüsselfertig Wie erwähnt wird der Fertigstellungsgrad durch Termin und Standard bestimmt. Bezugsbereit Die Bezugsbereitschaft wird in aller Regel aus der Abnahme durch die Baubehörden und... weiterlesen

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Begriff

Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man „schlüsselfertig“, dass der Käufer das Haus aufschliessen und seine Möbel hineinstellen kann. Der Verkäufer schuldet eine uneingeschränkte dauerhafte Bezugsfertigkeit... weiterlesen