Gesetzliche Grundlagen
OR 216 ff. (Grundstückkauf) ZGB 657 Abs. 1 (öffentliche Beurkundung) ZGB 665 iVm ZGB 963 (Grundbuchanmeldung) OR 363 (Werkvertrag) SIA Norm 118 Weitere Normen sind... weiterlesen
OR 216 ff. (Grundstückkauf) ZGB 657 Abs. 1 (öffentliche Beurkundung) ZGB 665 iVm ZGB 963 (Grundbuchanmeldung) OR 363 (Werkvertrag) SIA Norm 118 Weitere Normen sind... weiterlesen
Immobilien ab Plan müssen nicht, aber können ein Mehrparteienverhältnis bedeuten; vielfach fallen Landverkäufer und Promotor bzw. Produzent der Baute auseinander. Folgendes ist bei mehreren Vertragspartnern... weiterlesen
Schlüsselfertig Wie erwähnt wird der Fertigstellungsgrad durch Termin und Standard bestimmt. Bezugsbereit Die Bezugsbereitschaft wird in aller Regel aus der Abnahme durch die Baubehörden und... weiterlesen
Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch versteht man „schlüsselfertig“, dass der Käufer das Haus aufschliessen und seine Möbel hineinstellen kann. Der Verkäufer schuldet eine uneingeschränkte dauerhafte Bezugsfertigkeit... weiterlesen
Fehlende Vorhersehbarkeit bei der rollenden Planung von Arealüberbauungen Ziel ist es, dass der Promotor unwesentliche Aenderungen je nach Situation mit oder ohne Rückfrage vornehmen kann.... weiterlesen
Erkundigen Sie sich bei unserer Website zur Reservationsvereinbarung www.reservationsvereinbarung.ch nach Inhalt und Problematik dieses Rechtsgeschäftes. Falls Sie eine Reservationsvereinbarung für eine Immobilie ab Plan eingehen... weiterlesen
Oft gehen Abschluss der Reservationsvereinbarung bzw. die Unterzeichnung des Grundstückkaufvertrages sehr schnell und der Individual-Innenausbau wird vom (zB wegen Zugzug oder Rückkehr vom Ausland) erst... weiterlesen
Es empfiehlt sich als Bestandteil des Grundstückkaufvertrags zu erklären: für Einzeichnungen auf dem Boden (Bauland): (beglaubigter) Katasterplan für Gebäude oder Gebäudedetails: Original-Architekturpläne (keine Kopien von... weiterlesen
Der Baubeschrieb ist eine essentielle Grundlage für die Quantifizierung des Leistungsumfangs. Je genauer dieser Ausbaustandard und die zu liefernden Geräte (zB Marke, Typ/Ausführung usw.) umschreibt,... weiterlesen
Der Begriff „Immobilie ab Plan“ soll nur zum Ausdruck bringen, dass sich der Käufer nicht auf den Augenschein zu einer vorhandenen Baute stützen, sondern dafür... weiterlesen
Ausgangslage In der Reihenfolge von Objektvarianten, Parteistruktur und Terminstruktur ergeben sich folgende übliche Rechtsgeschäfte-Varianten: Erwerb von einem Vertragspartner In diesem Fall ist der Veräusserer: Land-... weiterlesen
Die Ablieferung von Land und Baute enthält 2 wesentliche Elemente: Besitzübergabe (Schlüsselübergabe + Abnahme beim Werkvertrag) Eigentumsübertragung (Abgabe der Grundbuchanmeldung durch den Verkäufer). Die Abläufe... weiterlesen
(nach OR 82) Einleitung Nach OR 82 muss bei einem zweiseitigen Vertrag, wie der Grundstückkaufvertrag oder der Werkvertrag, wer den andern zur Erfüllung anhalten will,... weiterlesen
Die Kaufpreis- bzw. Werklohn-Tilgung wird beispielsweise wie folgt gestaltet: Kaufvertrag und Werkvertrag Landkauf Anzahlung 1: Reservationsgebühr Anzahlung 2: bei öffentlicher Beurkundung des Grundstückkaufvertrages Restzahlung: bei... weiterlesen
Hier erhalten Sie weitere Informationen zur Zahlungsstruktur bei Immobilien ab Plan: Zahlungspflichten Leistungsverweigerungsrecht nach OR 82... weiterlesen
Uno actu-Kauf (gleichzeitiger Abschluss von Kaufvertrag und Grundbuchanmeldung) Öffentliche Beurkundung und Eigentumsübertragung während Erstellung der Baute Es handelt sich hierbei um einen äusserst seltenen Fall,... weiterlesen
Ausgangslage Je nach Wahl der Transaktions- und/oder Bauvariante ist der Immobilienkäufer mit einem oder mehreren Vertragspartnern konfrontiert: Erwerb von einem Vertragspartner In diesem Fall ist... weiterlesen
In aller Regel bestimmen Objektherkunft (oft wird das Bauland durch den Vertreter der Bauindustrie angeboten) der eigene Vorgehensentscheid die Bauart: Traditionsbau Mandatierung Architekt und Ingenieure... weiterlesen
Bei den Kaufsobjekten sind folgende Grundtypen anzutreffen: Volleigentum (EFH oder DEFH) Baurecht (Baurechtsgrundstück) Stockwerkeigentum.... weiterlesen
Ziele des Käufers Der Käufer, der nicht den „Traditionsbau“ anstrebt, will in aller Regel ein Objekt kaufen. Aus steuerlichen und/oder betriebswirtschaftlichen Gründen zwingen die Developer... weiterlesen