Literatur
Literatur AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013 AUF DER MAUR ROLF/BÜRGI LOCATELLI KARIN, Verwertbarkeit von... weiterlesen
Literatur AMONN KURT / WALTHER FRIDOLIN, Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, 9., vollständig aktualisierte Auflage, Bern 2013 AUF DER MAUR ROLF/BÜRGI LOCATELLI KARIN, Verwertbarkeit von... weiterlesen
Eine optimale Verwertung der Aktivmasse ist entscheidend für das Deckungsergebnis der Gläubigerforderungen bzw. die Konkursdividende. An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass oft vergessen geht... weiterlesen
Allgemein In der Regel werden Auffanggesellschaften vor Konkurseröffnung organisiert. Unabhängig davon, ob sinnvoll und in allen Teilen rechtens oder leistungsaustausch-adäquat, können «Auffanggesellschaften» Arbeitsplätze erhalten und... weiterlesen
Allgemeines Bei der Verwertung jeden Massagegenstandes hat die Konkursverwaltung allfällige Steuerfolgen zu beachten: Allgemeine Steuern Ob und inwieweit ein Share Deal (100 % ein laufenden Unternehmens),... weiterlesen
Befindet sich Massavermögen eines ausländischen Insolvenzverfahrens in der Schweiz, tun ausländische Insolvenzverwalter gut daran, die Sach- und Rechtslage abzuklären bzw. einen schweizerischen Konkursspezialisten mit der... weiterlesen
Die Konkursmasse ist örtlich begrenzt. Die Globalisierung und die zunehmenden grenzüberschreitenden Rechtsbeziehung Verhältnisse führen dazu, schweizerisches Massavermögen im Ausland bzw. ausländisches Insolvenzvermögen in der Schweiz... weiterlesen
Befindet sich Massavermögen des schweizerischen Konkurses im Ausland, ist folgendes zu beachten: Universalitätsprinzip (Attraktivkraft des Konkurses) Für das Konkursverfahren gilt das Prinzip der Universalität des... weiterlesen
Hat sich ein Vollstreckungsorgan Dienstpflichtverletzungen zuschulden kommen lassen, kann diese von der kantonalen Aufsichtsbehörde vorerst rein administrativ geahndet werden: auf Beschwerde bzw. Anzeige hin; von... weiterlesen
Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Konkursorgane ist gegeben, wenn die Amtspflichtverletzung einen im Gesetz umschriebenen Straftatbestand erfüllt, gilt doch der Grundsatz: Nuella in poena sind lege.... weiterlesen
Ungeeignete Verwertungshandlungen der Konkursverwaltung können auch eine vermögensrechtliche Verantwortlichkeit in Form der bundesrechtlich vorgesehenen Haftung des Staates, d.h. des Kantons, in dem der Konkurs eröffnet... weiterlesen
Die Verantwortlichkeitsregeln bieten den betroffenen Personen Schutz vor rechtswidrigem Verhalten der Konkursverwaltung – hier als Verwertungsorgan – in Ausübung ihrer öffentlichen Funktionen. Die Verantwortlichkeitsregeln treten... weiterlesen
Nach SchKG 17 Abs. 1 kann gegen jede Verfügung des Konkursamtes bei der Aufsichtsbehörde wegen Gesetzesverletzung oder Unangemessenheit Beschwerde geführt werden: Definition SchKG-Beschwerde = Rechtsbehelf gegen... weiterlesen
In verschiedenen Verwertungsbelangen ist nicht das Verwaltungsrecht bzw. der Verwaltungsprozess massgebend, sondern das Zivilprozessrecht. Bei den vorstehenden Erläuterungen wurde darauf hingewiesen. Zu denken ist vor... weiterlesen
Die Konkursverwaltung ist buchführungspflichtig (vgl. KOV 1). Dabei ist auch über die Einnahmen und Ausgaben im Rahmen der Verwertung Buch zu führen. Art. 1 KOV... weiterlesen
Ein nach der konkursamtlichen Liquidation der Verlassenschaft über die Erbschaftsschulden und Erbgangsschulden hinaus verbleibender Überschuss der Aktiven wird wie folgt verwendet: Als Erstes: Ausrichtung allfälliger... weiterlesen
Das Konkursgericht widerruft die Konkurseröffnung unter folgenden Voraussetzungen: Dokumentierte Widerrufsgründe Nachweis des Gemeinschuldners, dass sämtliche Forderungen getilgt sind (vgl. SchKG 195 Abs. 1 lit. a)... weiterlesen
Sofern der Aktivenüberschuss zur Deckung aller (angemeldeten) Forderungen ausreicht, kommen keine Gläubiger zu Verlust. – Es sind daher keine „Verlustscheine“ (vgl. SchKG 265 Abs. 1)... weiterlesen
Ein Aktivenüberschuss im Konkursverfahren hat Einfluss auf verschiedene Verfahrenselemente im Verwertungsbereiche: Vitales Interesse des Gemeinschuldners optimaler Verwertung Erscheint ein Aktivenüberschuss als möglich, hat der Gemeinschuldner... weiterlesen
Verbleibt auch nach Ausrichtung von Zinsen seit dem Insolvenzereignis etwas übrig, so liegt ein Aktivenüberschuss im engeren Sinn vor: Anspruch auf den Aktivenüberschuss Der Aktivenüberschuss... weiterlesen
Die Verwertungsvoraussetzungen sind abhängig von der Verfahrensart des Konkursverfahrens, vom Massagegenstand, vom Verwertungszeitpunkt, von der Verwertungsart und von beschränkten dinglichen Rechten: Verfahrensart Ordentliches Konkursverfahren Summarisches... weiterlesen