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Konkursverwertung

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Fazit

Rechtsgebiet:
Konkursverwertung
Stichworte:
Konkursverwertung
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Eine optimale Verwertung der Aktivmasse ist entscheidend für das Deckungsergebnis der Gläubigerforderungen bzw. die Konkursdividende. An dieser Stelle sei noch erwähnt, dass oft vergessen geht oder aus Opportunitätsgründen verdrängt wird, dass nicht nur ein guter Verwertungserlös die Dividende berechtigter Gläubiger erhöht, sondern auch die Abwehr unberechtigter Forderung im Kollokationsverfahren.

Die Verwertung ist personenabhängig, vom Konkursbeamten: Will dieser das Verfahren abwickeln und die Masse „versilbern“, wird das Ergebnis anders sein als beim Tüchtigen, der es nicht missen lässt, nicht an der guten Verwertungsvorbereitung, nicht an der Evaluation möglicher Erwerber bis hin zum Verwertungsart (zB Freihandverkauf (unter Einbindung der Grund- und Faustpfandgläubiger) anstatt öffentliche Versteigerung oder öffentliche Versteigerung mit Bieteraufgebot etc.).

Beim Substanzvermögen des Gemeinschuldners sind oft Belastungen Verwertungs-Handicaps, die es soweit möglich zu beseitigen gilt.

Bei den vormaligen „Lieferungen und Leistungen“ besteht zunehmend die Herausforderung, dass Schuldner des Gemeinschuldners nicht an die Konkursmasse bezahlen wollen:

  • Lieferungen
    • Bei Warenlieferungen werden meistens Qualitätsprobleme vorgebracht, bei denen es zu klären gilt, ob die Minderungsvoraussetzungen gegeben sind;
  • Leistungen (Arbeiten oder Werkleistungen)
    • Fertige Arbeiten
      • Je nach Administrierungsstand sind die Abrechnung der Leistungen u/o die Fakturierung u/o das Debitoreninkasso vorzunehmen, sofern und soweit nicht eine (gültige) Globalzession vorliegt;
    • Bei Konkurs angefangen gewesene Arbeiten
      • Je nach Fertigstellungsstand gilt es per Konkursstichtag Leistungen und Gegenleistungen zu erheben und abzurechnen, was bei Bauwerkverträgen, insbesondere aber bei Total- und Generalunternehmern als Gemeinschuldnerinnen (Unternehmerkonkurs) mit 40 und mehr Gewerken einen hohen Aufwand und Ermessensentscheide sowie Bauherren-Einigungen verlangt.
    • Beizug fachmännischer Berater
      • Je nach Branche benötigt der Konkursverwalter die (Bestandesaufnahme-, Abrechnungs- und Bewertungs-Unterstützung ehemaliger Mitarbeiter oder unabhängiger Experten).

Das Debitoreninkasso zählt ebenso zu den Verwertungsaufgaben wie die per Schnittstelle Konkurseröffnung zurück zu fordernden Ansprüche bei Vorauszahlungen (Versicherungsprämien, Steuern usw.) und Dauerschuldverhältnissen.

Die Verwertungsarbeiten sind, wenn man sie nicht nur als Pflicht, sondern als Kür betrachtet, eine interdisziplinäre und spannende Verfahrens-Teilaufgabe.

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